Umzug in größere Wohnung!
Guten Tag! Ich bin Rentnerin und bekomme Grundsicherung. Darf ich mit meiner Tochter in eine größere und teurere Wohnung ziehen? 10m2 mehr als uns zusteht, die Kaltmiete ist 30€ teurer als bisher. Muss die Kaution und der Umzug (Umzugsfirma) übernommen werden von der Grundsicherung oder muss ich das bezahlen. Die jetzige Wohnung hat Schimmelbefall.
Danke
6 Antworten
So viel wie ich weiss, muss die Differenz selbst getragen werden, wenn die Mieter höher ist, als der Betrag zur Grundsicherung übersteigt. Die ARGEN (bei ALG2-Bezug) zahlen nur einen Festbetrag (Warmmiete), der von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt ist. Ist die Warmmiete höher als es die Regelung erlaubt, muss Du die Differenz selbst tragen oder in eine günstiger Wohnung umziehen.
Ich garantiere Dir, ohne vorherige Zustimmung des zuständigen Amts bekommst Du enorme Probleme bis hin zur Ablehnung der Übernahme sämtlicher Kosten und der laufenden Miete.
Grundsätzlich darf jeder Deutsche innerhalb des Bundesgebietes umziehen, wohin er will (Art. 11 Grundgesetz). Wenn jemand aber den Umzug nicht selbst finanzieren kann und auf Unterstützung durch Sozialamt oder Arbeitsagentur/Arge angewiesen ist, und er einen entsprechenden Antrag stellt, wird er die entsprechende Unterstützung nur bekommen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind. Bei der Anerkennung der Erforderlichkeit des Umzugs werden enge Grenzen gesetzt. Gründe können z. B. eine zu große und zu teure Wohnung sein oder eine zu kleine Wohnung (bei Familienzuwachs). Auch gesundheitliche Gründe können eine Rolle spielen, z. B. wenn jemand keine Treppen mehr steigen kann oder Rollstuhlfahrer ist. Gründe, die im Allgemeinen nicht anerkannt werden, sind: Streit mit dem Vermieter und/oder den Nachbarn, Nichtgefallen der Wohnlage, etc.
Wenn man Grundsicherung oder Alg II bezieht und umziehen möchte, muss man vor Abschluss eines neuen Mietvertrages beim zuständigen Amt zunächst die Zustimmung zum Umzug beantragen. Das Amt ist zur Zustimmung nur verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Bei vorheriger Zustimmung zum Umzug können Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten übernommen werden.
Was sagt denn der aktuelle Vermieter? Ließe sich der Schimmelbefall irgendwie behandeln oder stößt ihr da auf taube Ohren? Vielleicht ist ein Umzug dann nicht akut nötig, wenn es sich das Problem anderweitig beheben lässt.
Oder aber ihr sucht euch eine Wohnung, die in die Grundsicherung fällt. Dann dürftet ihr keine Probleme bekommen, solange ihr im vorgegebenem Rahmen bleibt.
Ihr habt ja Gründe für den Umzug. Den Umzug werdet Ihr selbst finanzieren müssen, es geht ja insbesondere darum, ob die neue Wohnung genehmigt und die Miete übernommen wird.
Ich empfehle, besprecht dies mal in einer Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Von Ort zu Ort, Grundsicherungsamt zu Grundsicherungsamt ist man mehr oder weniger streng in der Auslegung und Ermessensentscheidung. - Wenn Ihr beim Amt vorsprecht, geht unbedingt mit einem erfahrenen Beistand hin (dazu gleich mehr).
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Diese Hinweise sind gültig für Grundsicherungsbezieher aller Art:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Und google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall empfehlenswert.
@Primus, in diesem Fall wird Grundsicherung nach SGB XII bezahlt. Auch da muss man sich das genehmigen lassen. Naja, meinst Du sicher auch so.