ich beziehe grundsicherung,und möchte mit meiner freundin(rente) zusammenziehen.wird das verrechnet?
ich beziehe grundsicherung(347€) und möchte mit meiner freundin zusammenziehen.diese bezieht eine rente von ca 800€. wird mir geld abgezogen,wenn wir als paar zusammenziehen,oder wäre es besser wenn wir eine WG gründen. oder soll meine freundin besser an mich untervermieten. zur zeit zahlt mir das sozialamt in kassel eine miete von 235€. wir möchten aber bald nach paderborn ziehen. darf die miete dann evtl. höher sein? die kosten für den umzug würde ich selber tragen. leider kenne ich den aktuellen mietspiegel für paderborn auch nicht. das waren jetzt viele fragen auf einmal,aber vielleicht kann mir doch jemand weiterhelfen? das amt in paderborn gibt mir keine auskunft,da ich ja noch in kassel wohne. in kassel sagt man mir auch nichts,da ich ja eine kleine wohnung habe,und somit kein grund für einen umzug nach paderborn besteht.
1 Antwort
so ist es Bedarfsgemeinschaft bei Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).