Als Hartz4-Empfänger Rechnung für Dienstleistung stellen??
Kann man als Hartz4-Empfänger eine Rechnung stellen?
Es werden keine Waren verkauft, sondern eine einmalige Dienstleistung erbracht.
Wie hoch dürfte der Betrag höchsten sein?
Dass man als Privatperson keine MwSt. ausweisen darf ist mir klar, auch das mit §19 des UStG. Aber als Hartz4-Empfänger??? Der Betrag, den man dazu verdienen darf liegt bei 160 Euro im Monat. Und alles was darüber geht muss doch auch irgendwie irgendwo angegeben werden oder?
1 Antwort
Erster Irrtum, nur 100,- Euro sind anrechnungsfrei. Danach geht es in Stufen weiter, also nciht alles was man mehr verdient wird auch angerechnet. Die 160,- Euro gelten bei 400,- Euro Einkommen (der 400,- Euro Job).
Zweiter Irrtum, man darf nur eine bestimmte Größe in Rechnung stellen. Man kann abrechnen, was die Arbeit Wert war, man muss es nur beim Amt angeben.
Wennes eine einmalge Dienstleistung ist, dann muss man es sich sozusagen nur merken, ob da mal was dazu kommt, falls es dann über das Jahr in den Bereich kommt, wo eventuell Steurn bezahlt werden müßten.