Abbuchungen kann man zurückgehen lassen.
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Absetzen kannst Du sie nicht - aber als Sonderausgaben geltend machen.
Ob sie sich auswirkt - kaum.
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Nichts - lasst die Tratsche machen was sie will - sie geht sowieso nicht.
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Lasst es so - sonst gibt es eine Nachzahlung.
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Langer Rede - kurzer Sinn:
Das Gewerbe ist bei der Stadt anzumelden.
Ein Steuerberater ist dringend geboten.
Für den Rest bist Du hier falsch.
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Das ist sicher keine Abofalle - aber egal.
Wann und wie gekündigt werden kann, steht immer im Vertrag.
Von telefonisch ist da sicher nicht die Rede - Du hättest keinerlei Nachweis.
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