Umsatzsteuer Pflicht bei tippgeberprovision?
Hallo zusammen. Ich bin immobilienmaklerin und stelle einer selbständigen finanzberaterin bzw kreditvermittlerin eine tippgeberprovision. Dies tat ich bisher mit Umsatzsteuer. Jetzt sagt die Beraterin ich soll sie brutto für netto stellen. Diese Leistung wäre umsatzsteuerfrei. Ist das korrekt?, ich dachte UStG § 4,Punkt 8 oder 11 greift für mich nicht da ich ja Grundstücke bzw. Wohnungen vermittelt. Könnt ihr mir helfen? Dankeschön
1 Antwort
Was soll heißen: "ich stelle Provision"?
Stellst Du eine Rechnung für Provision, die Du zu bekommen hast, weil Du der Finanzmaklerin die Finanzierungskunde schickst?
Oder zahlst Du Provision an die Finanzmalerin, weil sie Dir ImmobilienKunden schickt?
Genaugenommen liegt Ihr beide schief.
Die Provision sie Sie ggf. für Immobilienkunden bekommt, kann sie (muss aber nicht) der Umsatzsteuer unterwerfen, weil sie vermutlich weniger als 22.000,- Euro pro Jahr an solchen Provisionen bekommt.
Provisionen für ie Vermittlung von Geschäften die USt-frei sind, sind auch bei Dir USt-frei, nur musst Du im Verhältnis der Umsätze die Vorsteuer kürzen..
Da hast Du doch die Lösung. Das stimmt. § 4 Nr. 8 UStG, keine Umsatzsteuer. Also die Geschäftsfreundin hat Recht.
Also wie in meiner Antwort, letzter Absatz.
Guten Morgen. Ich bekomme von ihr Provision für die Vermittlung von einem kreditkunden. Tippgeberprovision. Sie unterliegt damit UStG 4.