Fällt bei Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer an?
Hallo zusammen,
ich möchte den Stellplatz, der zu meiner Mietwohnung gehört untervermieten (mit Einverständnis des Vermieters), da ich ihn selbst nicht benötige. Online Recherche zu dem Thema hat nun ein paar Fragen aufgeworfen, die sich durch weitere Recherche nicht klären ließen.
Und zwar liest man an vielen Stellen, dass bei Parkplatzvermietung auf jeden Fall Umsatzsteuer anfällt. An anderen Stellen heißt es, dass sofern der Umsatz unter 17500 € liegt (was definitiv der Fall wäre... ca 500 € p.a.) die Kleinunternehmerregelung gilt und man keine Umsatzsteuer zahlen muss. Nun stellen sich mir folgende Fragen:
Wenn man sich auf die Kleinunternehmerregelung berufen will, müsste ich dann dazu ein Gewerbe anmelden? Oder ist das einfach automatisch so, wenn ich in der Einkommenssteuererklärung die Miete für den Parkplatz angebe und dann ja offensichtlich der Betrag weit unter 17500 € liegt?
Bzgl. Gewerbe anmelden bei Parkplatz-Untervermietung habe ich auch wiederrum an anderer Stelle gelesen, dass das kein Gewerbe sei, da man ja selbst für den Parkplatz bezahlt und damit keinen Gewinn erzielt...
Also müsste ich ein Gewerbe anmelden ja oder nein? Wenn ich nicht extra ein Gewerbe anmelden muss, muss ich trotzdem Umsatzsteuer zahlen? Oder reicht es die Untervermietung in der Einkommenssteuer anzugeben bei "Vermietung und Verpachtung"?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... ich habe gefühlt jeden auffindbaren Artikel zu dem Thema durchgelesen und bin trotzdem nicht schlauer, weil die Aussagen sich oft widersprechen oder nicht ganz eindeutig sind.
Danke schon mal!
2 Antworten
Ich nehme bei der Beantwortung Deine Rückfrage auf die Antwort on @wassont mal dazu.
- Umsatzsteuer und Gewerbe sind zwei verschiedene Dinge. Ich bin umsatzsteuerlich Unternehmer, aber kein Gewerbetreibender, weil Freiberufler.
- Du bist durch die Vermietung des Stellplatzes automatisch umsatzsteuerlich Unternehmer. "Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbständig ausführt." Das machst Du als Vermieter.
- Da Dein Gesamtumsatz aber unter 22.000,- pro Jahr ist, bist Du "Kleinunternehmer," also ist die Umsatzsteuer nicht abzuführen.
- Du gibst lediglich nach Ablauf es Jahres die Umsatzsteuererklärung ab und füllst nur die erste Seite aus. Persönliche Angaben und die Umsätze des abgelaufenen Jahres und des Vorjahres.
- Natürlich sind die Einnahmen und Kosten für den Stellplatz in der Einkommensteuererklärung über die Anlage V einzuführen.
Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, so dass ich es als Laie verstehe. Sowohl in den Artikeln, die man im Internet darüber findet als auch in meist verkürzten Antworten in solchen Foren, bleibt man doch oft ratlos oder zumindest halb ratlos zurück, weil die Leute, die sich damit auskennen meist automatisch von Vorwissen ausgehen, das aber nicht zwingend vorhanden ist. Daher nochmal ein herzliches Danke von mir! Wünsch dir einen schönen Abend.
Vermietung ist kein Gewerbe. Also keine Gewerbeanmeldung. Kleinunternehmerregelung erklärst du in der Umsatzsteuererklärung.
Hallo, danke soweit schon mal. Da ich absoluter Neuling auf dem Gebiet bin, hoffe ich, ist meine nächste Frage nicht allzu blöd: Kann ich denn einfach so eine Umsatzsteuererklärung abgeben? muss ich dazu nicht eben mindestens Kleinunternehmer sein, also ein Gewerbe haben? Oder kann man auch ohne Gewerbe Kleinunternehmer sein???