Umlageschlüssel für Legionellenprüfung
Der Gesetzgeber hat für zentrale Warmwasserversorgungen in Mehrfamielienhäusern eine jährliche Legionellenprüfung vorgeschrieben. Dass diese Kosten über die Nebenkosten umlagefähig sind ist derzeit wohl unbestritten. Wie sieht es aber mit dem Verteilschlüssel aus. Hat eine Aufteilung nach m² rechtlich Bestand oder ist eine Umlage nach Anzahl der Wohneinheiten vorzunehmen?
1 Antwort
Die Kosten der Legionellenprüfung teilen das Schicksal der Kosten für die bereits bestehende Warmwassererzeugung. Daher ist dafür kein anderer Schlüssel notwendig oder zulässig.
Hinweise zur den Kosten der Warmwassererzeugung finden sich in der Betriebskostenverordnung § 2, Ziff. 2-6. Soweit keine gesonderten Warmwasserwärmezähler (bei allen Wohnungen!) für eine verbrauchsorientierte Verteilung vorhanden sind, spricht nichts gegen die Verteilung gemäß der Heizkostenverteilung, die sich gemäß der gegenüber Mietverträgen vorrangigen Heizkostenverordnung ergibt. Diese Verordnung sieht in den meisten Fällen auch einen Flächenanteil vor, jedoch m. W. keinen Anteil nach Wohneinheiten. Nur in diesem auf 30 - 50 % begrenzten Umfang kommt daher ein Flächenschlüssel zur Anwendung, der Rest geht nach gemessenen Verbrauchseinheiten der Heizwärmezähler (auch wenn diese keinen sinnvollen Zusammenhang mit dem Warmwasserverbrauch zeigen).