Umfangreiche Nachforderungen des Finanzamt: Was ist unverhältnismäßig - was ist legitim?

1 Antwort

Wer Ausgaben in der Steuererklärung abziehen möchte muss diese Nachweisen, oder glaubhaft machen.

  Ich habe keine Rechnungen der Flüge mehr, wie kann ich diese auch nachweisen?

Durch die Abbuchung von der Kreditkarte, die Abbuchung vom Konto usw. Aber wie kann man so wichtige Belege nicht aufbewahren?

 Darf die Laufleistung überhaupt von anderen Personen abgefragt werden? Manchmal bin ich auch Zug oder über die Mitfahrzentrale gefahren, wie erfolgt der Nachweis?

Natürlich, warum denn nicht? Du willst Kosten abziehen und von Dir werden Angaben erwartet, dass diese Kosten angefallen sind.

 Hier wird es spannend. Beschreiben Sie bitte die Tätigkeiten der Nebenjobs ist die Aufforderung seitens des Amts. Aus welchem Grund will das Finanzamt hier überhaupt eine Information? Was soll ich dort beschreiben, das Finanzamt sieht doch anhand der Lohnsteuerabrechnung, dass ich dort beschäftigt war. Was steckt dahinter, ist das legitim?

Leider sagst Du uns hier nicht, warum Du in Indonesien warst. Hast Du dort für einen deutschen Auftrag-/Arbeitgeber gearbeitet? Warum hat der die Kosten für den Aufenthalt nicht getragen? Waren andere Motive wichtig, damit Du die Kosten für diese Tätigkeit selbst getragen hast? Gab es keine Erstattungen des Arbeitgebers?

 Der Gesetzgeber sieht keine Pauschalen vor ist die gewählte Formulierung. Das ist ja richtig, also muss tatsächlich jede Rechnung für Bleistift und Textmarker eingereicht werden? Für ein Studium fallen doch diese Dinge an?

Wie schon geschrieben, Kosten müssen nachgewiesen, oder glaubhaft gemacht werden. Wenn Du sie nicht nachweist, müssen sie glaubhaft sein und anscheinend sind sie das für den Bearbeiter erstmal nicht. Andere Arbeitnehmer sammeln ja auch die Belege, warum hast Du es nicht getan?

 Nachweis der Studiengebühren und der Telefonkosten

Wenn du die Studiengebühren nachgewiesen hast, geht es wohl um das Telefon. Wofür musstest Du denn für das Studium telefonieren? Wieviel % der Telefongebühren hast Du angesetzt? Ich habe selbst studiert und für das Studium kaum telefonieren müssen.

 Hier habe ich in einer Excel-Tabelle anhand der „Steuer-Pauschalen für die Reisekostenabrechnung“ für das jeweilige Jahr die Übernachtungs- und Verpflegungskosten aufgeführt. Dafür ist doch eine/diese Pauschale da?

Hier hast Du fraglos recht. Dafür gibt es die Übernachtungs- und Verpflegungskostenpauschalen. Eine Exceltabelle ist m.E. auch ausreichend.

Trotzdem kann man den ganzen Vorgang nur beurteilen, wenn man die Zusammenhänge kennt, also Studienkosten insgesamt, Gründe für die Tätigkeit in Indonesien, Einkünfte für die Tätigkeit dort und die Kosten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

cafegisela 
Beitragsersteller
 08.05.2017, 21:29

Vielen Dank wfwbinder für die ausführliche Antwort.

"Leider sagst Du uns hier nicht, warum Du in Indonesien warst. Hast Du
dort für einen deutschen Auftrag-/Arbeitgeber gearbeitet? Warum hat der
die Kosten für den Aufenthalt nicht getragen? Waren andere Motive
wichtig, damit Du die Kosten für diese Tätigkeit selbst getragen hast?
Gab es keine Erstattungen des Arbeitgebers?

Trotzdem kann man den ganzen Vorgang nur beurteilen, wenn man die
Zusammenhänge kennt, also Studienkosten insgesamt, Gründe für die
Tätigkeit in Indonesien, Einkünfte für die Tätigkeit dort und die
Kosten."

Entschuldigung, hier muss ich konkreter werden:

Der Indonesienaufenthalt (16 Tage) war lediglich eine Pflichtexkursion, die von keinem Dritten subventioniert wurde. Somit sind alle Übernachtungs- und Verpflegungskosten von mir getragen wurden, hier habe ich auch keine Belege. Erkennt das Finanzamt i.d.R. die Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen an?

Die Nachfrage bzgl. der Tätigkeit der Nebenjobs begleitend zum Studium erschließt sich mir also noch nicht...Was ist der Zweck dahinter, die Arbeitgeber (wobei die UNI selbst darunter ist) können doch vom Finanzbeamten selbstständig gegoogelt werden. Dauer der Tätigkeit wird durch die Lohnsteuerabrechnung ersichtlich.

"Durch die Abbuchung von der Kreditkarte, die Abbuchung vom Konto usw. Aber wie kann man so wichtige Belege nicht aufbewahren?"

Ein Kontoauszug liegt vor, jedoch ist heraus mMn kein unmittelbarer Zusammenhang zu der Flugbuchung abzuleiten.Die Rechnung (Email) liegt leider nicht mehr vor.

"Wenn du die Studiengebühren nachgewiesen hast, geht es wohl um das
Telefon. Wofür musstest Du denn für das Studium telefonieren? Wieviel %
der Telefongebühren hast Du angesetzt? Ich habe selbst studiert und für
das Studium kaum telefonieren müssen."

Gehe ich richtig in der Annahme, dass unter Telefonkosten auch Internetkosten subsummiert werden? Und diese sind für das erfolgreiche Studium unverzichtbar.

wfwbinder  09.05.2017, 08:44
@cafegisela

   Der Indonesienaufenthalt (16 Tage) war lediglich eine Pflichtexkursion, die von keinem Dritten subventioniert wurde. Somit sind alle Übernachtungs- und Verpflegungskosten von mir getragen wurden, hier habe ich auch keine Belege. Erkennt das Finanzamt i.d.R. die Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen an?

Übernachtungs- und Verpflegungspauschale müssten akzeptiert werden. Die Flugkosten ohne Nachweis nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass man so wichtige Belege löscht.

 Die Nachfrage bzgl. der Tätigkeit der Nebenjobs begleitend zum Studium erschließt sich mir also noch nicht...Was ist der Zweck dahinter, die Arbeitgeber (wobei die UNI selbst darunter ist) können doch vom Finanzbeamten selbstständig gegoogelt werden. Dauer der Tätigkeit wird durch die Lohnsteuerabrechnung ersichtlich.

Die Frage war in diesem Bereich etwas unklar. Ich dachte es ging um Einkünfte in Indonesien. Wenn es um die Einkünfte in Deutschland geht, sollte die Lohnsteuerbescheinigung ausreichen. Aber wenn das Finanzamt es wissen möchte, kann man es doch mit 1-2 Sätzen erklären.

 Ein Kontoauszug liegt vor, jedoch ist heraus mMn kein unmittelbarer Zusammenhang zu der Flugbuchung abzuleiten.Die Rechnung (Email) liegt leider nicht mehr vor.

Aber probieren kann man es zumindest.

 Gehe ich richtig in der Annahme, dass unter Telefonkosten auch Internetkosten subsummiert werden? Und diese sind für das erfolgreiche Studium unverzichtbar.

Woher soll ich wissen, was Du dort eingesetzt hast. In der Frage stand nur: " Nachweis der Studiengebühren und der Telefonkosten " Wenn da auch Internet dabei war, hätte ich es aufgeführt und entsprechend benannt.