Verpflegungsmehraufwandpauschle ohne Nachweis?
Hallo,
wenn ich als Zeitarbeiter auswärtstätig gewesen bin, aber keine Einzelnachweise habe, nur eine allgemeine Lohnabrechnung mit gesamtlichen Monatsstunden.
( Keine Stundenzettel da mit digitaler Stempeluhr erfasst wurde 2017 )
Um nachzuweisen an welchen Tagen genau, ich "über" 8 Stunden abwesend gewesen bin = 12€ pro Tag
Hätte ja sein können, daß ich 9 Std. und am nächsten Tag 3 Std. abwesend gewesen bin. In der Zeitarbeit kommt sowas vor.
Wieviele Tage kann ich ohne Einzelnachweis geltend machen ?
Würde sofort Steuerhinterziehung vorgeworfen werden oder gibt es vom Finanzamt eine Toleranzgrenze für eine bestimmte Anzahl von Tagen ( innerhalb der ersten 3 Monate ) für die nicht gleich ein Nachweis verlangt wird ?
Wenn ich 2 Wochen "über" und 2 Wochen "unter" 8 Stunden abwesend gewesen bin,
aber 4 Wochen angebe = sind das 12€ x 20 Tage 720 €
also 360€ zuviel
Ich bedanke mich vielmals für Antworten
4 Antworten
Der Arbeitgeber kann Dir sicherlich dein Zeitarbeitskonto ausdrucken oder bescheinigen, an welchen Tagen Du länger als 8 Stunden gearbeitet hast.
Eine Steuerhinterziehung liegt erst dann vor, wenn Du falsche Angaben in der Steuererklärung machst. Hierzu gehört auch, wenn Du die Arbeitstage zu hoch schätzt, obwohl Du sie ohne größeren Aufwand beim Arbeitgeber erfragen könntest (sog. bedingter Vorsatz).
Das ist Unsinn. Die müssen Geschäftsunterlagen 10 Jahre aufbewahren.
Hat die Firma, bei der Du gearbeitet hast (der Du entliehen wurdest) vielleicht noch Aufzeichnungen?
Ist ein Autokonzern, ob die sich, bei Ihrem ganzen Kommunikationsverkehr mit meiner eMail beschäftigen, und für 3 Monate, also 60 Arbeitstage, eine Liste von 60 Zeilen, selbst in bloßer Textform, kopieren und an meine eMail zukommen lassen, mal schauen...
Wenn Du paar Tage angibst, interessiert das in der Regel keinen Menschen.
Wenn Du die Auswärtstätigkeiten regelmäßig hast, hier Wochen und/oder gar Monate zusammen kommen, dann lässt man sich diese Auswärtstätigkeiten vom Arbeitgeber bestätigen.
Ansonsten droht Dir, dass das einfach nicht anerkannt wird.
der schrieb, er hat angeblich keine Unterlagen mehr zum Jahr 2017, was nicht möglich ist, weil alles im computer verfasst wird um eine lohnabrechnung zu erstellen
Oh, 2017 habe ich überlesen. Dann hilft wohl nur 'Versuch mach kluch'. Versuchen Sie, die entsprechenden Tage glaubhaft zu machen - im Zweifel wird bei der Veranlagung was gestrichen.
computer-bedingt gesehen, hat das raussuchen von zeiten, mit aufwand nichts zu tun, was einmal im system ist bleibt drin, einfach 2017 eintippen und man bekommt alle Daten aus dieser Zeit...die haben einfach keine Lust...oh da könnte jemand in Schwierigkeiten mit dem FA kommen...nicht mein Problem...jaein...die müssen ja die Daten vom Kunden bekommen und bei sich eingetragen haben, sonst hätten die keine Abrechnung erstellen können...also müssten die dem FA eigentlich genauso Rede und Antwort stehen
Lassen Sie sich doch einfach von der ausleihenden Firma eine Bescheinigung über die Anzahl der Tage ausstellen.
Habe die damalige Verleih Firma schon angeschrieben, "wir haben keine Unterlagen über das Jahr 2017 mehr in unserer Niederlassung."
Habe die damalige Verleih Firma schon angeschrieben, "wir haben keine Unterlagen über das Jahr 2017 mehr in unserer Niederlassung."