Werden Betreuungskosten bei Weiterbildung vom Arbeitsamt beim Kinderzuschlag mit angerechnet??
Hallöchen!
Vielleicht sind hier welche dabei, die auch Wohngeld und Kinderzuschlag bekommen und dabei ne Weiterbildung ausüben.
Es geht um folgendes:
Mein Mann hat vom Arbeitsamt eine Umschulung/Weiterbildung bekommen und übt diese zur Zeit aus - diese geht bis September 2015.
Er bekommt bis nächstes Jahr sein Arbeitslosengeld 1 weiter gezahlt, zudem bekommen wir (er) noch Fahrgeld + für 3 Kinder á 130€ pauschal Kinderbetreuungskosten.
Und nun zur Frage:
Werden diese zusammen gerechnete 390€ Kinderbetreuungskosten beim Kinderzuschlag angerechnet?
Wir haben zwar die Nachweise diesbezüglich eingereicht, jedoch dauert das immer ne Weile eh das bearbeitet wird.
Am Telefon erzählte die eine Mitarbeiterin so, die andere meinte es wird voll an- und gegengerechnet, so dass statt 140 € pro Kind minus die 130 € Betreuungskosten nur noch 10 € übrig bleiben. Auf Nachfrage hin vom Arbeitsamt selbst wurde erzählt, dass das anrechnungsfrei sei.
Mittlerweile wissen wir nicht mehr was wir glauben sollen.
Hat wer Erfahrung von euch?
Vielen Dank im vorraus :)
3 Antworten
Was ist dabei raus gekommen, würde mich interessieren. Vg
Hallo Kathi 1985,
nein, dies blieb bei uns anrechnungsfrei ;)
LG
Das ist tatsächlich schwierig.
Ich habe hier die Liste gefunden, in der aber Kinderbetreuungskosten nicht genannt sind.
http://www.kindergeld.info/kinderzuschlag/einkommen-und-vermoegen.html
Wenn es zum Bereich ALG I gehört (Umschulung) wäre es anzurechnen.
Danke dür die Antwort.
Die Kinderbetreuungskosten fallen unter die Weiterbildungskosten.
Eine Bekannte ihr Mann macht auch eine Umschulung, die bekommen auch die Betreuungskosten und Fahrgeld, jedoch bekommen sie ALG 2.
Und da wird nichts angerechnet.
Bei machen im Forum wurde es nicht angerechnet, das war aber vor paar Jahren.
Ich weiß das ALG 1 zum Einkommen zählt, aber die Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten sind doch eigetnlich zweckgebunden oder?
Im Merkblatt des Kinderzuschlages stehen Beispiele von zweckgebunden, aber eben nur Beispiele...
MfG
Hallo Kathi 1985,
nein, dies blieb bei uns anrechnungsfrei ;)
LG