Können Kontogebühren noch nachträglich erstattet werden?
Meine Freundin hat ein Girokonto, bei welchem sie keine Gebühren bezahlt, solange sie Student ist. Nun hat sie aber letztes Semester nicht ihre Studienbescheinigung eingereicht. Und ihr wurde Kontogebühren abgebucht. Sie hat jetzt zwar schon eine Studienbescheinigung geholt und möchte morgen zur Bank aber ich wollte mich hier trotzdem mal erkundigen, ob die Kontogebühren nachträglich erstattet werden müssen, wenn sie den Nachweis bringt? Nur dass wir ein bisschen genauer bescheid wissen für morgen.
1 Antwort
Wenn die Gebühren erstattet werden, dann nur aus Kulanz. Sie hätte sich rechtzeitig drum kümmern müssen. Und ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Gebühren für sechs Monate erstattet werden. Das hätte man als Kunde viel eher merken müssen und sich dementsprechend viel eher drum kümmern müssen.