Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?
Hallo,
meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).
Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.
Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.
Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.
Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.
Meine Fragen sind nun:
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Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;
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Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?
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Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?
Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.
SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Roy
1 Antwort
Noch schwieriger ist der Sachverhalt kaum noch hinzubekommen.
1. Das fängt mit dem Kauf der Immobilie zusammen mit der EX an. Wie schön, wenn ihr geheiratet hättet. Dann hätten wir Deine 50.000,- Als Anfangsvermögen und alles andere ginge über Zugewinnausgleich.
2. Hier müssen wir fragen, hast Du die 25.000,- Eigenkapital für die Hälfte Deiner (ex)Freundin geschenkt, oder geliehen?
3. Angenommen, Du hättest es geliehen, ginge dann die Forderung auch an Deine neue Freundin über?
4. Fakt ist: Entweder es wird zum derzeitigen Wert gekauft (Übernahme der darauf lastenden Schulden, wozu auch die Dir gegenüber gehören würde), oder es wird eine gemischte Schenkung.
5. Nehmen wir an, der Wert wäre jetzt 320.000,-. 1/2 damit 160.000,-. gekauft zu Darlehensübernahme 124.000,-. * X % Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland) + 36.000,- Schenkung - 20.000,- Freibetrag = 16.000,- * 30 % Schenkungssteuer = 4.800,- Euro.
6. Das Finanzamt wird automatisch vom Notar informiert. Entscheidend für die Steuerberechnung wird in der Hauptsache sein, was im Vertrag steht.
7. Auf jeden Fall sind die Steuern aus diesem Sachverhalt locker so hoch, wie die kosten einer Scheidung.