Wohnung an meine ex freundin vermieten?

3 Antworten

Ab dem Zeitpunkt ab dem Du das Objekt vermietet hast und Du auch im Melderegister nicht mehr unter dieser Anschrift gelistet bist, wird es vom Finanzamt als Vermietung anerkannt, mit allen steuerlichen Vorteilen.

Ich glaube nicht, dass Du Nachteile hast. Du hast ein Kind, dass ja auch wo wohnen muss und sicherlich in der vertrauten Umgebung gut aufgehoben ist. Mache aber trotzdem einen Mietvertrag und halte alles schriftlich fest was Dir wichtig ist und das unterschreibt ihr beide.

Prüfe natürlich, dass die Finanzierung weiterhin auf sicheren Beinen steht und das Deine Ex-Freundin Dir die Miete auch bezahlt (bezahlen kann).

Wenn das unsicher ist - würde ich die Wohnung verkaufen - und Deine Freundin muss eben auch eine Wohnung suchen.

Stelle eine Finanzfrage oder sage, an welche Nachteile Du denkst.