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Kann nach einer Bezahlten Rechnung noch eine weitere Rechnung für einen Differenzbetrag gestellt werden?

Guten Abend, ich habe heute unerfreuliche Post vom Tüv bekommen. Dieser fordert die Begleichung eines Differenzbetrages für eine Praktische Führerscheinprüfung. Kurz zur Erläuterung: Ich habe im August eine Rechnung erhalten für die Theoretische und Praktische Führerscheinprüfung Klasse B. Die Theoretische habe ich auch abgeschlossen und da gabs keine Probleme. Damals habe ich beide Bezahlt und alles stimmte. Der Tüv hat aber zum 7.12. die Preise erhöht und ich habe meine Praktische Prüfung, die ich im August bezahlt habe, am 19. Dezember gemacht. So wurde mir jetzt eine Rechnung geschickt, dass ich den Differenzbetrag von 6,78€ begleichen soll, da "Wir den Prüfauftrag erst dann abschließen, bzw. an das Straßenverkehrsamt zurücksenden können, wenn der gesamte Rechnungsbetrag beglichen ist", was für mich schon nach einer Drohung klingt wie etwa "entweder du bezahlst oder wir nehmen dir deinen bestandenen Führerschein wieder weg."

Es geht mir nicht darum, hier 7€ zu sparen, ich finde es einfach eine Dreistigkeit, was hier abgezogen wird. Ich kann doch auch nicht für ein vorbestelltes Produkt später noch einmal zur Kasse gebeten werden, da das Produkt in der Zwischenzeit teurer geworden ist.

Für den Fall, dass ich hier im Recht liege, dass das so nicht geht, finde ich es eine Frechheit, was da abgeht. Liege ich nicht im Recht, habe ich halt Pech gehabt. Dreist finde ich es trotzdem.

Grüße und noch schöne Feiertage, Frederik

rechnung, TÜV

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