Das mit dem Durchschnitt betrifft meines Wissens die Stundenanzahl, nicht den Stundenlohn.
Das bedeutet, wenn Du in den letzten 30 Tagen durchnittlich beispielsweise 42 Stunden pro Woche gearbeitet hast, müssen Dir auch 42 Stunden x 8,50 für die Krankheitstage vergütet werden.