Wie bereits von anderen hier beschrieben, hängt das von den Beteiligten ab, die alle Zuarbeit liefern müssen. In der Regel sind die Zeitfresser die Amtsgerichte und die Gemeinden (wenn die in irgendeiner Form zustimmen müssen). Es ist nicht der Notar bei dem die Wochen vergehen!
Aber um hier auch mal echte Zahlen zu liefern: Die schnellste Abwicklung, die ich je erlebt habe, war die Zahlungsaufforderung ca 4 Wochen nach Notartermin.
Das längste war aber 5 Monate nach dem Notartermin.
Also mit irgendwas dazwischen solltest Du rechnen.
Als Selbständiger wirst Du von der Bank doppelt so kritisch betrachtet, wie als Angestellter. Du kannst im aktuellen Monat 30k€ haben , aber im nächsten 0€. Mit Deiner Vergangenheit ist das fast unmöglich. Und solltest Du doch eine Bank finden, wirst Du nicht mehr als 60% des Objektkaufprieses finanziert bekommen.
Es gibt Städte in denen die komplette Altstadt unter Denkmalschutz steht. Dann könnte es in der ganzen Stadt keine Bushaltestellen geben. Also muß es wohl irgendwie möglich sein. Natürlich so daß der Bau möglichst wenig stört
Alle Vollmachten rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien sind nur gültig, wenn sie beim Notar erstellt wurden.
Nein darf er nicht! Egal was in der Teilungserklärung steht! Das ist eine Baumaßnahme und die benötigt nach neuem WEG Recht ein 2/3 Mehrheit, die er offensichtlich ja nicht hat! Und ohne Beschluß darf er garnichts bauen.
Bei Haus- und Grund gibt es keine Beschränkungen. Ich war auch Mitglied in einem anderen Bundesland.
Alles was im Treppenhaus und in Fluren steht, kannst Du zur Gefahrenabwehr entfernen und wegsperren. Da kannst Du eine Behinderung von Fluchtwegen als Grund für eine sofortige Umsetzung anführen. Aber unbedingt die Sachen aufheben und nicht wegwerfen. Und wenn Sie zu Dir kommen, daß sie ihre Sachen wieder haben wollen, hast Du ja den Beweis, daß sie es waren.
Nein Ihr dürft die Fenster nicht einfach austauschen! Da vergreift Ihr Euch an fremden Eigentum!
Die Frage ist nur, ob irgend jemand deswegen gegen Euch vorgehen wird. Anscheinend hat ja bei den Nachbarn auch niemand was gesagt. Es kann also gutgehen.
Es reicht, aber, wenn einem anderen Eigentümer Eure Nase nicht paßt und er sich beschwert, dann muß die Hausverwaltung gegen Euch vorgehen!
Wenn Du nicht in den letzten Jahres eine absolute Online-Abstinez betrieben hast, ist Dein Name, Deine Adresse und Deine E-Mail-Adresse ganz sicher vorher auch schon mehreren tausend Organisationen bekannt gewesen und wurde auch schon hunderte Male weiterverkauft!
Du bist also durch dieses eine Weitergeben nicht mehr oder weniger gefährdet als vorher!
Sei einfach vorsichtig, mach keine e-mails auf von Leuten, die Du nicht kennst, ruf keine Nummern zurück die Dir nicht bekannt sind usw.
Mach so viel Werbung wie Du kannst oder willst!
Du solltest aber nicht das Expose direkt veröffentlichen, da hierfür das Copyright bei anderen liegt. Auch keine Fotos die Du nicht selbst gemacht hast!
Eine Grundschuld kann nicht von Deinen Eltern auf Dich umgeschrieben werden, weil die Grundschuld nicht an Personen sondern an das Grundstück gebunden ist. Der Anspruch besteht daher immer gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks, wer auch immer das gerade ist.
Der erste Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer wurde durch den Makler hergestellt. Nach der derzeitigen Rechtsprechung wird daher der Makler immer Recht bekommen und die Provision zugesprochen bekommen.
Dies dient aber auch dem Schutz der Makler. Sonst würden sich alle Verkäufer erst mal durch den Makler einen Käufer suchen lassen und dann privat verkaufen und sich die eingesparte Provision mit dem Käufer teilen. Kommt sehr viel öfter vor, als Du denkst. (Ich sage nicht das dies in Deinem Fall gilt!) Dem Mißbrauch wäre aber Tür und Tor geöffnet
Die Wasseruhr gehört nicht dem Wohnungseigentümer sondern der Gemeinschaft. Das Sondereigentum geht erst an der Leitung unmittelbar hinter der Wasseruhr los.
Der Eigentümer vergreift sich also an fremdem Eigentum.
Einfach mit der Bank reden. In den meisten Fällen wird die Bank dann nur 510 T€ auszahlen und den Kredit normal weiter laufen lassen. Es ist also so als ob Du gleich am ersten Tag schon 5.000 € des Kredits getilgt hättest.
Einfach zum Notar gehen und einen Vertrag über die Übertragung erstellen lassen. Wahrscheinlich wird für Deinen Ex aber dann Schenkungssteuer fällig, weil Du ihm (wenigstens auf dem Papier) ein halbes Haus schenkst. Der Notar und das Grundbuchamt wollen dann auch noch Geld haben. Wird also nicht ganz billig werden, aber die Klärung der Verhältnisse sollte Euch das Wert sein.
Eine Frage ist doch noch was mit der frei werdenden Wohnung der Mutter passiert. Wenn diese vermietet wird, stehen der Mutter die Einnahmen zu und davon muß sie die Instandhaltung zahlen. Wenn Ihr aber künftig alleine in dem Haus lebt, müßt Ihr Deiner Mutter selbstverständlich Miete für Ihre Hälfte zahlen und davon könnt Ihr wiederum auch die Kosten abziehen.
In den bisherigen Antworten wurde leider eine Kleinigkeit vergessen: Der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, daß man den Gewinn in Deutschland zwar nicht Versteuern muß, aber sich der Steuersatz der in Deutschland auf die deutschen Einkünfte zu zahlen ist erhöht.
Zur Erklärung: Je höher Dein zu versteuerndes Einkommen ist um so höher wird Dein Steuersatz (Progression). Der Gewinn aus Italien wird auf das deutsche Einkommen addiert und der für die Summe gültige Steuersatz wird dann auf das deutsche Einkommen angewendet.
Die Erhöhung ist zwar nicht gigantisch, aber ich wollte nur darauf hinweisen, denn daher muß man Einkünfte im Ausland in der deutschen Steuererklärung angeben, obwohl darauf direkt keine Steuer mehr bezahlt werden muß.
Bei meiner allerschönsten Wohnung habe ich schon nach der Besichtigung der halben Wohnung dem Makler die feste Zusage gegeben. Und die besten Schnäpchen habe ich auch nur bekommen, weil ich unmittelbar nach der Besichtigung zugeschlagen habe. Also ich habe die beste Erfahrung damit gemacht!
Hör nicht auf die schlauen Theoretiker, die Dir sagen das geht nicht mehr! Ich kann Dir aus der gelebten Praxis berichten, daß es sehr wohl geht! Ich habe in den letzten Jahren drei Mehrfamilienhäuser (10- bzw. 15-WE pro Haus) gekauft und jeweils zu 100% über verschiedene Banken finanziert bekommen! Die laufenden Mieteinnahmen sind ein wenig höher als alle Betriebskosten inklusive Zins und Tilgung. Die Objekte zahlen sich also selbst ab! Eine 100%-Finanzierung macht aus steuerlichen Gründen evtl. auch dann Sinn, wenn man ein Teil des Geldes sogar hätte. Muß man einfach mal durchrechnen. Natürlich ist eine Vollfinanzierung nicht so leicht zu bekommen. Dein finanzieller Background muß schon stimmen. Du mußt noch deutliche Einnahmen neben den Mieteinnahmen haben. Weitere Vermögenswerte sind hilfreich - man muß Sie aber nicht unbedingt als zusätzliche Sicherheit hinterlegen! Und mit den Zinskonditionen liegst Du bei einer 100%-Finanzierung auch bis zu 1% über dem was Du bei normalen Sicherheiten zahlen müßtest. Welche Bank das überhaupt anbietet? Ich war überrascht wie viele Banken das grundsätzlich anbieten. Sorgar die lokalen Sparkassen und Volksbanken machen solche Finanzierungen! Frag einfach bei den Banken die Du so kennst. Nein sagen können die immer noch.
Also egal was die anderen hier so schreiben - es geht! - aber es ist nicht einfach.
Von jeder DM-Schein-Art habe ich habe ich ein Exemplar behalten und noch die Münzsammlung meines Vaters (von jeder Münzhöhe 1Pf-1DM aus jedem Jahr und jeder Prägestädte ein Exemplar) (leider nicht komplett und auch ohne die wervollen Ausreißer)
Auch nach den vielen Jahren finde ich immer noch, daß die D-Mark sehr viel mehr das Gefühl von Wert und Beständigkeit vermittel.