Mach so viel Werbung wie Du kannst oder willst!

Du solltest aber nicht das Expose direkt veröffentlichen, da hierfür das Copyright bei anderen liegt. Auch keine Fotos die Du nicht selbst gemacht hast!

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Eine Grundschuld kann nicht von Deinen Eltern auf Dich umgeschrieben werden, weil die Grundschuld nicht an Personen sondern an das Grundstück gebunden ist. Der Anspruch besteht daher immer gegenüber dem jeweiligen Eigentümer des Grundstücks, wer auch immer das gerade ist.

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Einfach zum Notar gehen und einen Vertrag über die Übertragung erstellen lassen. Wahrscheinlich wird für Deinen Ex aber dann Schenkungssteuer fällig, weil Du ihm (wenigstens auf dem Papier) ein halbes Haus schenkst. Der Notar und das Grundbuchamt wollen dann auch noch Geld haben. Wird also nicht ganz billig werden, aber die Klärung der Verhältnisse sollte Euch das Wert sein.

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Eine Frage ist doch noch was mit der frei werdenden Wohnung der Mutter passiert. Wenn diese vermietet wird, stehen der Mutter die Einnahmen zu und davon muß sie die Instandhaltung zahlen. Wenn Ihr aber künftig alleine in dem Haus lebt, müßt  Ihr Deiner Mutter selbstverständlich Miete für Ihre Hälfte zahlen und davon könnt Ihr wiederum auch die Kosten abziehen.

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In den bisherigen Antworten wurde leider eine Kleinigkeit vergessen: Der Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, daß man den Gewinn in Deutschland zwar nicht Versteuern muß, aber sich der Steuersatz der in Deutschland auf die deutschen Einkünfte zu zahlen ist erhöht.

Zur Erklärung: Je höher Dein zu versteuerndes Einkommen ist um so höher wird Dein Steuersatz (Progression). Der Gewinn aus Italien wird auf das deutsche Einkommen addiert und der für die Summe gültige Steuersatz wird dann auf das deutsche Einkommen angewendet.

Die Erhöhung ist zwar nicht gigantisch, aber ich wollte nur darauf hinweisen, denn daher muß man Einkünfte im Ausland in der deutschen Steuererklärung angeben, obwohl darauf direkt keine Steuer mehr bezahlt werden muß.

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Bei meiner allerschönsten Wohnung habe ich schon nach der Besichtigung der halben Wohnung dem Makler die feste Zusage gegeben. Und die besten Schnäpchen habe ich auch nur bekommen, weil ich unmittelbar nach der Besichtigung zugeschlagen habe. Also ich habe die beste Erfahrung damit gemacht!

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Durch den Tod des Eigentümers sind doch nicht alle Verträge nichtig geworden. Stell Dir vor der Vormund hätte einen Mietvertrag abgeschlossen und nach dem Tod des Eigentümers steht der Mieter plötzlich auf der Straße! Nein - mit dem Erbe des Hauses ist die Tochter Rechtsnachfolgerin geworden und tritt in die bestehenden Verträge ein, mit allen Rechten und Pflichten.

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Der Wert der Schenkung bleibt für 10 Jahre auch für die Erbschaft relevant. Tritt innerhalb von diesem Zeitraum der Erbschaftsfall ein, so wird der Wert der damaligen Schenkung und der Wert des Erbes zusammengerechnet. Du solltest also unbedingt noch 10 Jahre leben, um Erbschaftssteuer zu sparen ;-) Übrigens bei Übertragung an Kinder, egal ob Schenkung, Erbe oder Verkauf, fällt keine Gruderwerbsteuer an.

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