Tätigkeitsbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung?
Ich möchte gerne eine Gewerbe anmelden und dann beim Finanzamt als Kleinunternehmer geführt werden.
Meine Fragen dazu
a) Gibt es nur eine Gewerbeanmeldung oder gibt es einen anderen Fragebogen für Kleingewerbe ohne Eintragung ins Handelsregister?
b) Ich bemale Steine/Holzboxen/Leinwände mit Acryl und könnte mir auch den Verkauf von Drucken davon vorstellen auf z.b. Shopping-bags. Wie sollte man dies nun beschreiben? 🤔 auch bzw. Insbesondere auch dann, wenn später zum Beispiel arbeiten aus Polymerclay hinzukommen. Einzelhandel mit selbstgemachten Dekorationsartikeln?
c) in welche Kategorie fällt es dann? Handwerk-nein, Handel (?) oder direkt in sonstiges?
Danke!
2 Antworten
Ich habe Dir doch schon bei Deiner ersten Frage gesagt, dass es ein Kleingewerbe nicht gibt.
Ich werde mir die Seiten gerne nochmal reinziehen, denn genau so habe ich es nach nochmaligem Nachlesen verstanden - geht ja aber zum Glück auch nicht nur mir so
Also gibt es das doch - nur Kleinunternehmer ist eine steuerliche Sache
- Es gibt kein Kleingewerbe, also dürften Fragebögen dazu auch eher dünn gesät sein.
- Handwerk
- Handwerk
NAch dieser Hp schon: https://www.kleingewerbe.de/#was_ist_ein_kleingewerbe. Nur wenn’s Kleinunternehmer heißt geht es um steuerliches, so have ich es schlussendlich verstanden. Man meldet ein Gewerbe als kleingewerbe (kein Eintrag ins Handelsregister) an und steuerlich wird man Kleinunternehmer
Drittquellen sind stets ein Problem.
Natürlich kann man "irgendwas" als Kleingewerbe bezeichnen, so wie ein Kleinkind vielleicht Wauwau sagt statt Hund. Und wenn man sich in einem bestimmten Rahmen auf solch einen Begriff geeinigt hat, ist es auch okay, den zu verwenden. Jeder weiß ja, was mit Wauwau gemeint ist.
Aber hier ging es um das Gewerberecht. Warum sollte das Gewerbeamt Formulare für etwas bereithalten, was es nur in einem geschlossenen Rahmen gibt?
Es öffnet ja auch kein Wauwau-Arzt, auch wenn die Mutter das auf www.wauwau.de/#was_ist_ein_wauwau gegoogelt hat.
Den Einwand kann ich durchaus verstehen. Ich denke aber es ist auch verständlich, dass nicht jeder jeden Gesetzestext vorher studiert, sondern sich auch im Internet dazu umsieht. Da es hier offensichtlich zu einer Fehlmeldung gekommen ist, auch wenn die Seite ansonsten professionell aussieht, ist schade. im Übrigen ist es nicht die einzige Seite dazu. Macht meine Unwissenheit darüber wohl nicht besser, aber vielleicht verständlicher. Immerhin ist es Zumindest nicht so, dass ich mich nicht bemüht hätte
Ich hatte die Frage genau einmal gesellt, damals nur von ihm eine Antwort bekommen, entgegen stehen zahlreiche Internetseiten, die aber genau davon sprechen... das die nun alle falsch sind, davon ging ich, da bin ich ehrlich, nicht aus.
Ich danke für die Auskunft 🙏 mir geht und ging es nämlich nur darum nicht das Falsche auf dem Amt zu beantragen. Nachdem die Dame von der Gemeinde telefonisch nur sagte, dass Sie das nicht kennt und nicht, dass es das schlicht und ergreifend nicht gibt möchte ich da schon sicher sein
Kleingewerbe ist einfach ein Ausdruck den viele Leute benutzen als Synonym für kleine Betriebe, aber es ist nun mal falsch. Dadurch, dass es sogar Leute gibt, die solche Webseiten einrichten, wird es nicht richtiger.
Leute wie @EnnoWarMal, @corrct, oder auch ich, dürfen solche falsche Ausdrücke nicht verwenden, weil dann sofort die anderen Fachleute anfangen (verbal) zu prügeln.
WAs Du anmelden willst ist einfach ein Gewerbe.
Allein dadurch, dass Du für das erste Jahr Deinen Umsatz unter 22.000 Euro schätzt, wird es steuerlich zum Kleinunternehmen, aber man meldet kein Kleinunternehmen an.
Das es ein Kleinunternehmen ist, ergibt sich für das Finanzamt ausDeinen Eintragungen in den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Vielen Dank nochmal für die Antwort 🙏 ja, ich möchte es nur im Nebenerwerb machen, ist halt ein Hobby von mir 🙂 reich werd ich davon sicher nicht, aber mich freuts tatsächlich wenn’s Leuten gefällt .. vielleicht muss man auch einfach nur mal den ersten Schritt machen. So lange gibts das Gedankenspiel noch nicht in meinem Kopf.
Das Problem wird dadurch verschärft, dass auch semioffizielle Quellen sich nicht scheuen, falsche Begriffe zu verwenden.
Man google nur einmal nach "Lohnsteuerjahresausgleich" und klappe den Unterkiefer ob der gefundenen Ergebnisse herunter.
Und wie oft muss man in den Nachrichten etwas von einer "Pendlerpauschale" hören!
Was Wunder, wenn die Leute solch falsches Zeugs nachplappern?
Und auf anderen Gebieten stehen wir genauso doof da wie AnkeJ auf diesem, da bin ich sicher. Aha, ein Defibrillator hilft auch bei Ohrensausen...
Dort liest man: „Mit anderen Worten: Alle (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind aber keineswegs alle Kleingewerbetreibenden gleichzeitig auch Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.“