Bezahlung von Bandmusikern?
Hallo,
mit unserer Band haben wir in unregelmäßigen Abständen Aufritte, für die wir bezahlt werden. Dafür habe ich ein Gewerbe als Einzelunternehmer angemeldet und kann für die Bezahlung Rechnungen ausstellen.
Nun ist es verständlicherweise so, dass meine Mitmusiker von der Gage auch etwas abbekommen wollen. Wie lässt sich das am unkompliziertesten abrechnen?
Ziel sollte es nicht sein, dass jeder von ihnen selbst ein Gewerbe anmeldet und mir dann entsprechend Rechnungen stellt. Oder gibt es die Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Betrag auch ohne Gewerbeanmeldung Rechnungen zu stellen?
Für Alternativvorschläge und -ideen bin ich gerne offen.
1 Antwort
Ihr seid tatsächlich eine GbR - eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einfachste Form einer Personengesellschaft - und diese hätte statt des Einzelunternehmens angemeldet werden müssen, als Rechnungsaussteller auftreten müssen und eine Feststellungserklärung abgeben müssen. Die kann dann auch einfach Geld an die Bandmitglieder überweisen, das sind dann Privatentnahmen der Gesellschafter aus der GbR.
Grundsätzlich kann jeder, auch eine Privatperson, Rechnungen ausstellen, dann ohne Umsatzsteuer, dem steht nichts entgegen Versteuern müssen die anderen Bandmitglieder das natürlich trotzdem. Für die Zukunft solltet Ihr das aber richtigstellen, wenn die Band weiterbestehen soll. Je nachdem, seit wann Du das so machst, kannst Du das auch noch rückwirkend ändern.
Steuern für Musiker. Teil 2: Die Band als GbR - Tipps für Musiker und Bands - Backstage PRO
Da wäre es äußerst sinnvoll gewesen, wenn das im Ausgangsbeitrag gestanden hätte - da steht nämlich nur 'mit unserer Band'.
Das mit der GbR stimmt für die Stammbesetzung aber trotzdem - die Gastmusiker sind dann entweder Minijobber und von der GbR entsprechend an- und abzumelden oder müssen eine Rechnung an die GbR stellen. Die sind schließlich in ihrer Eigenschaft als Musiker auch freiberuflich tätig und müssen die Tätigkeit mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt melden und eine EÜR zur Gewinnermittlung erstellen.
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine GbR würde in diesem Fall denke ich wenig Sinn machen, da die Mitmusiker nicht immer dieselben sind sondern immer durchwechseln.