Als Student Kleingewerbe anmelden rückwirkend?
Hallo,
ich Arbeite seit 5 Monaten neben dem Studium im Internet als Search Engine Evaluator und habe bisher im schnitt monatlich 350€ verdient. Ich war mir mit der Arbeit auch nicht ganz sicher wie das wohl laufen wird und wie lange das überhaupt klappt, da die Auftragslage nicht immer klar war. Da das monatliche Gehalt ja unter 450€ lag bin ich davon ausgegangen, dass ich mich erstmal um nichts weiter kümmern muss.
Nun sieht es wohl so aus, dass mein Vertrag verlängert wird und ich auch mehr Stunden arbeiten kann. Was mich dann dazu führe über eine Gewerbeanmeldung nachzudenken.
Nun die fragen:
1. Muss ich mein Kleingewerbe rückwirkend anmelden und werde ich eine Strafe zahlen müssen?
2. Werde ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen aufgrund der zu späten Anmeldung oder kann ich die Einkommenssteuer und Einnahmenüberschussrechnung erst ab der Gewerbeanmeldung ausstellen?
3. Ich muss mich selbst Krankenversichern. Muss das auch rückwirkend erfolgen?
Ich werde in jedem fall unter 17.500€ im Jahr verdienen also fällt die Umsatzsteuer ja weg?
Vielen dank im Voraus!
3 Antworten
Hallo, zusätzlich zu den Antworten von wfwbinder:
- als Selbstständiger bekommt man kein Gehalt, das sollte auch ein angehender Akademiker auseinanderhalten können
- für die Scheinselbständigkeit ist weniger die Zahl der Auftraggeber entscheidend als die Frage, ob Du bei Zeiteinteilung und Arbeitsorganisation selbstständig handeln kannst
- mit der studentischen KV kannst Du dauerhaft 19 Stunden/Woche arbeiten und unbegrenzt verdienen (solange Du weiter studierst)
Viel Glück
Barmer
Auch Ergänzung zu @wfwbinder:
- Natürlich meldest Du ein Gewerbe an. Welches Datum Du da reinschreibst ist für das Finanzamt (sofern es in diesem Jahr ist) egal. Ich würde 1.1. nehmen. Kostet fast nix.
- Beim Finanzamt kannst Du Dich für "ohne" MwSt oder für "mit" MwSt entscheiden. Ist eine Frage des Dinge die Du kaufen musst um Deinen Job zu machen.
- Du wirst auch Fragebögen aufgrund Deiner Gewerbeanmeldung von der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung), der IHK bekommen. Einfach immer ausfüllen und zurück senden. Da die Einkünfte gering sind und Du keine Angestellten hast fallen keine Beiträge an.
- Bei dem Finanzamt machst Du eine EÜR (Einnahmen/überschußrechnung). Die ist genormt und es gibt entsprechende Formulare / Vorlagen (jedes Jahr neu weil sie immer ein wenig daran rumbasteln) für das laufende und vergangene Jahr. Entscheidend für das Finanzamt, Krankenkasse, Rentenversicherung sind nicht Deine Einnahmen sondern Dein Überschuß. Und Du kannst eine Menge von Deinen Ausgaben (Kommunikation, Internet, Computer, Büromaterial, Reisekosten und und ) absetzen. Musst Du Dich halt schlau machen oder einen Steuerberater oder jemanden der sich damit auskennt befragen.
- Das Finanzamt interessiert sich für eine Gewerbeanmeldung nicht, weil es das Finanzamt und nicht das Gewerbeamt ist.
- Probleme mit dem Finanzamt kannst Du nicht bekommen, weil eine Steuererklärung noch gar nicht fällig war, wenn Du erst seit 5 Monaten tätig bist.
- Wieso musst Du Dich Krankenversichern? Du müsstest in der Studentenkrankenversicherung sein. Wenn Du noch über die Familienversicherung versichert bist, ist eine eigene Krankenversicherung erst fällig, wenn Du über 435,- Euro Gewinne pro Monat, bzw. 5.220,- Gewinn pro Jahr machst.
- Übrigens, wer ist Denn Dein Auftraggeber? Ein Deutsches Unternehmen, oder ein ausländisches? Ich an DEiner Stelle würde mit Umsatzsteuer arbeiten, denn Du bekommst sie zu Deinem Honorar dazu udn hast dann den Vorsteuerabzug us den eigenen Kosten. Kann sich lohnen, besonders wenn Du z. B. einen neuen PC kaufst.
Bei zwei Auftraggebern ist es keine Scheinselbständigkeit.
bisher waren die Einkünfte 350,- nun sollen es über 435,- werden. Sind das wirklich die Einkünfte, oder sind es die Einnahmen?
Wenn es Unternehmen in den USA und Australien sind auf jeden Fall Regelbesteuerung wählen, weil die Umsätze sowieso steuerfrei sind. DEn Vorsteuerabzug gibt es als Bonus (Sahnehäubchen).
Die 350 und >435 sind nur die Einnahmen.
Eine Gewerbeanmeldung ist trotz der selbstständigen Arbeit nicht nötig?
theoretisch ja, praktisch nein. Du gehst ja unter Deinem Namen nicht in die Werbung, oder wirst Du Leistungen anbieten in Internetforen usw. Dann solltest Du tatsächlich eineGewerbeanmeldung machen. Kostet ca. 26,- Euro (in Berlin ).
Von Deinen Einnahmen gehen die Kosten runter. %0 5 der Ausgaben für Internet. Abschreibungen auf den Computer, Bürobedarf usw. usw.
Krankenversichern muss ich mich, da ich vor habe nun mehr als diese 435€ im Monat zu verdienen.
Ich arbeite selbstständig für zwei Unternehmen mit dem Sitz in den USA und einem mit dem Sitz in Australien. Demnach dürfte es keine Scheinselbständigkeit sein. Oder liege ich da falsch?