Gewerbeanmeldung vor dem Referendariat?
Ich studiere Lehramt in Frankfurt und mache im März 2021 das 1. Staatsexamen. Das Referendariat würde dann, falls ich genommen werde, wovon ich stark ausgehe, im November 2021 beginnen. Nach dem Examen würde ich direkt ein Gewerbe anmelden (E-Commerce). Nun stellen sich mir verschiedene Fragen: Mit dem Ende meines Examens endet auch meine Familienversicherung (AOK). So wie ich das verstanden habe, kann ich dann eine PKV für Referendare abschließen (macht man das sofort nach dem Examen oder erst wenn das Referendariat anfängt?). Darf ich nun ein Gewerbe anmelden, wenn ich in die PKV eingetreten bin? Gibt es da irgendwas besonderes zu beachten? Gilt denn dann schon dieses Beamtengesetz, das besagt, man dürfe nur 40% von der eigentlichen Tätigkeit verdienen? Habe ich das richtig verstanden, dass ich im Zeitraum vom März 2021 bis Oktober 2021 (am 1.10.2021 werde ich exmatrikuliert) Anspruch auf Kindergeld habe, auch wenn ich ein Gewerbe anmelde? Der Freibetrag von 8.000 € wurde ja abgeschafft, sodass ich theoretisch auch 5.000 im Monat verdienen könnte?
Vielen Dank für die Antworten
2 Antworten
Hallo, ein Gewerbe kann man während des Studiums, zwischendurch und auch während des Referendariats anmelden und angemeldet halten Interessant ist jeweils höchstens der Umfang der Tätigkeit und das Einkommen.
Einen Zusammenhang zwischen Gewerbe und Art der KV gibt es nicht.
Den PKV-Tarif für Referendare kann man erst mit Verbeamtung auf Widerruf abschließen. Vorher also freiwillig in der GKV bleiben (180 EUR) oder privat versichern, wenn Dich eine PKV mit der Perspektive nimmt.
Kindergeld erhalten Deine Eltern (nicht Du), solange Du in der Ausbildung bist. Wenn die Wartezeit aufs Referendariat da mitzählt, stört auch ein Gewerbe nicht, ebensowenig wie eine abhängige Beschäftigung. Auch die Höhe des Einkommens ist egal.
Viel Glück
Barmer
.... Beamtengesetz, das besagt, man dürfe nur 40% von der eigentlichen Tätigkeit verdienen?
Ist doch aktuell total egal. Du brauchst doch erstmal das 2. SE und dann, was nicht selbstverständlich ist, eine Anstellung als Beamter und nicht nur als Angestellter im ÖD.
Was machst Du dir im April 2020 schon Sorgen, was im einigen Jahren mit Deinem Online-Shop am Start sein wird ....? Zumal E-Commerce Hinz und Kund betreibt, ob es da einen mehr oder weniger gibt .... ist doch total egal! Sprich: die Idee muss überhaupt erstmal Geld abwerfen, ist bei so einem einem Allerwelts- 0815-Nebenerwerb ja schon mal gar nicht garantiert.
Die Frage mit dem Kindergeld ist ohne Angabe Deines Alters nicht zu beantworten. Für die Privatversicherung muss man eigentlich erstmal so etwas wie Geldverdienen zustande bringen, Du verstehst?
Zehntausende von Polizisten sind nebenberuflich tätig, weil sie so mies bezahlt werden. Also soweit nichts besonderes.
Mit dem Eintritt in das Referendariat ist man doch sofort Beamter auf Widerruf, oder?
Definitiv NEIN. Man ist erst mit einer Festanstellung bei der Schule Beamter auf Widerruf.
Meinst Du der Staat macht Hinz und Kunz zum Beamtenanwärter, der gerade nach dem Studium seine ersten Tage an irgendeiner Schule zur Probe unterrichtet?
Sicher nicht!
Sie bekommt aber Anwärter-Bezüge, das ist soweit richtig. Sie ist also BeamtenANWÄRTER im Ref. Die Verbeamtung findet erst ein paar Jahre später statt.
Hi Graf, danke für die Info-Korrektur. Wer sagt aber dann, dass ein Schule geboten wird, wo verbeamtet werden kann? Vielleicht wird es auch eine Anstellung im ÖD.
Ehrlich gesagt, gefällt mir die ganze Fragestellung einfach nicht. Es ist total der Blick in die Glaskugel .... die Idee der nebenberuflichen Selbständigkeit irgendwann im einem Jahr. Wieviele Leute hatten schon in ihrem Leben Ideen für die Selbständigkeit ... macht doch net soviel Sinn, sich daran abzuarbeiten.
Soll sie selbst recherchieren, ist ja studiert.
Das aber erst nach dem Ref. Und währenddessen ist sie in einem Dienstverhältnis über das RP.
- Ich verstehe nicht, wieso ich durchgehend in weiblicher Anrede angesprochen werde, obwohl ich männlich bin, aber ok.
- Dieses Forum ist kein Schönheitswettbewerb. Nur weil Du dich in diesem Bereich auskennst, heißt das nicht, dass man sich sofort „aufgeilen“ und alle anderen, die vielleicht nicht soviel vom Thema verstehen, diskreditieren sollte. Das wäre jetzt das gleiche, wie wenn ich als Fußballkenner jemanden total verspotten würde, weil er/sie nicht weiß, was Abseits ist.
- Vielleicht ist es für dich nichts besonderes ein Gewerbe anzumelden, für mich ist es aber ein großes Projekt. Und große Projekte plant man nicht 2 Tage im Voraus, sondern Monate.. Von daher sehe ich kein Problem, dass das Ereignis selbst erst in einem Jahr stattfinden wird.
Meine Frage bezieht sich aber konkret auf den Zeitraum zwischen dem Examen und der Einstellung als Referendar (März-November, Status: Student bis 01.10.). Mir ist nicht klar, ob das Nebengewerbe in einer negativen Korrelation zur PKV steht, die ich als zukünftiger Referendar ja abschließen muss (GKV ist ausgeschlossen).
§ 99 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz besagt, man dürfe mit einem Gewerbe jährlich bis 40% des eigentlichen Gehaltes (im Erstberuf) verdienen.
Mit dem Eintritt in das Referendariat ist man doch sofort Beamter auf Widerruf, oder?
Ich bin 21 Jahre alt.