Studentische Krankenversicherung bei Minijob + Übungsleitertätigkeit möglich?
Guten Tag,
ich habe schon im Internet nach einer Antwort auf meine Frage gesucht. Es gab ähnlich Beiträge, aber sie passten irgendwie alle nicht genau bzw. ich bin mir immer noch unsicher. Daher hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich bin Studentin (über 25 Jahre) und bezahle bei der gesetzlichen Krankenkasse den Studententarif. Nun möchte ich neben dem Studium gern einen Minijob machen (max. 20 Stunden die Woche). Das sollte ja problemlos möglich sein.
Allerdings wurde mir außerdem noch angeboten, dass ich 2x die Woche als Übungsleiter in einem Sportverein tätig sein kann.
Meine Frage ist nun, ob ich dadurch den Studentenstatus bei der GKV verliere oder ob der zweite Job als Übungsleiter keine Relevanz hat, da er ja über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
VlG
Liebe/r Veggie,
es ist ausreichend deine Fragen einmal zu stellen und dann etwas Geduld mitzubringen. Mehrfachbeiträge sind nicht erlaubt.
Herzliche Grüsse
Jürgen vom finanzfrage.net-Support
3 Antworten
Entschuldigung, das war ein Versehen. Mir wurde angezeigt, dass der Titel des Beitrags schon vorhanden ist und als ich ihn geändert hatte, war mein Beitrag plötzlich zweimal da.
Nun möchte ich neben dem Studium gern einen Minijob machen (max. 20 Stunden die Woche).
Bei 20 Wochenstunden unter 450,- € zu landen, wäre es mir nicht wert dafür auch nur aufzustehen. Hier sollte weitaus mehr rausspringen.
Meine Frage ist nun, ob ich dadurch den Studentenstatus bei der GKV verliere oder ob der zweite Job als Übungsleiter keine Relevanz hat, da er ja über die Übungsleiterpauschale abgerechnet wird.
Die Übungsleiterpauschale ist für die Steuer relevant, nicht so sehr für die Krankenversicherung. In Summe beider Tätigkeiten solltest du die 20 Stunden nicht überschreiten.
Hallo,
bis zu 20 Std, kann man als Student auch dauerhaft jobben, ohne als Arbeitnehmer krankenversicherungspflichtig zu werden. Wobei diese Jobs ohnehin nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Ein Minijob dürfte aber auch nie an die 20 Std rankommen, das wären dann 5 EUR/Stunde.
Gruss
Barmer
Danke für die Antwort. Ja, 5 Euro ist wirklich ein Hungerlohn, aber ich habe das nach meinem Abi wirklich mal bei einem Job in Kauf genommen. Das würde ich heute definitiv nicht mehr tun!