Verhältnis Minijob und freiberufliche studentische Hilfskraft
Hallo, ich bin Studentin und habe einen Minijob (400 Euro im Monat). Im Juli werde ich noch eine Stelle als freiberufliche studentische Hilfskraft annehmen, diese ist allerdings befristet bis zum Ende diesen Jahres (400 Euro im Monat).Meine Frage wären nun folgende, wie verhält sich das Steuertechnisch gesehen und wie sieht es mit der Krankenversicherung aus. Zur Zeit bin ich Familienversichert. Danke.
1 Antwort
Hallo,
die Familienversicherung fällt weg, solange Du mehr als 450 EUR verdienst. Der Studentenbeitrag der GKV reicht aber in der Zeit.
Die Einnahmen aus der Freiberuflichkeit sind steuerpflichtig; wenn sonst nichts ist, liegst Du aber unter dem Grundfreibetrag.
Viel Glück
Barmer