Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?

1 Antwort

Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? 

Nein, absoluter Unsinn. Wo ist denn dort ein Zusammenhang?

Der 450,- Euro Minijob ist nicht steuerfrei, sondern der Arbeitgeber bezahlt alle Abgaben (immerhin ca. 140,- Euro) pauschal an die Minijob Zentrale. Diese Einnahmen gehören nicht in die Steuererklärung.

Deine Internettätigkeit beginnt bei 0,- Euro. Bis zu einem Gewinn (nicht Einnahmen) von 9.000,- Euro brauchst Du über Einkommensteuer nicht nachzudenken.

In der Umsatzsteuer ist es anders. Da geht es um Umsatz (Einnahmen) und nicht Gewinn. Solange der Umsatz in einem Jahr nicht über 17.500,- Euro geht, bleibst DU auch im Folgejahr Kleinunternehmer und Umsatzsteuer wird nicht erhoben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

SharQ 
Beitragsersteller
 28.03.2018, 11:14

Danke für die schnelle Antwort.

Wenn ich Sie jetzt richt verstanden habe ist mein Minijob unabhängig und muss auf jeden Fall nicht in einer Steuererklärung gelistet werden.

Ich habe mich allerdings schon eine Weile mit dem Thema befasst, mein bisheriger Stand: Umsatzsteuer fällt weg, Einkommenssteuer ist aktiv und muss in einer Steuererklärung gelistet werden.

Inwiefern ich aber tatsächlich Steuern zu zahlen habe bleibt mir ein Rätsel ;)

correct  28.03.2018, 12:26
@SharQ

Wo ist das Rätsel - besser als wfwbinder kann man es doch nicht darstellen - jetzt musst Du es vielleicht nochmal lesen und dabei nicht Deine eigenen Vorstellungen und Worte im Hinterkopf haben.

(Einkommensteuer ist aktiv -Blödsinn)

(Umsatzsteuer fällt weg - auch)

wfwbinder  28.03.2018, 13:35
@SharQ
Einkommenssteuer ist aktiv 

Aktive, oder passive Einkommensteuer gibt es nicht. Einkommensteuer zahlt man auf das zu versteuernde Einkommen.

Man listet auch keine Einkommensteuer in der Einkommensteuererklärung. Man erklärt in der Einkommensteuererklärung seine Einkünfte.

Die Einnahmen aus einem Minijob sind im Normalfall durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Ebenso, wie der Arbeitgeber die Sozialabgaben bezahlt. Daher die irrige Annahme: "Minijobs kosten keine Abgaben." Falsch, sie kosten ziemlich viel (ca. 32 %) aber alles zahlt der Arbeitgeber. Damit ist das aber erledigt.

Die übrigen Einkünfte kommen in die Einkommensteuererklärung. Das könnte eine andere Tätigkeit als Arbeitnehmer sein, gewerbliche Einkünfte, selbständige Arbeit usw.

Mein Rat,

Ich habe mich allerdings schon eine Weile mit dem Thema befasst,

Hilft nur, wenn man die richtigen Quellen befragt. Der Nachbar, der Kommilitone, oder der Freund aus dem Schachclub sind da nicht die richtige Adresse, denn zu denen würde man auch nicht gehen, wenn man einen Zahn plombiert haben möchte.

Inwiefern ich aber tatsächlich Steuern zu zahlen habe bleibt mir ein Rätsel ;)

Dabei ist das ganz einfach. Man ermittelt für jede Einkünftart den Überschuss, oder Gewinn, zählt diese Einzelergebnisse zusammen, hat die Summe der Einkünfte, zieht davon die Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen udn sonstigen Freibeträge ab. Dann hat man das zu versteuernde Einkommen und dafür braucht man nur noch in der Tabelle die Einkommensteuer abzulesen.

Man kann es aber auch ganz einfach über www.elster.de machen.

Anwaltssohn  28.03.2018, 20:21
@SharQ

Du darfst aber die 450,-€ nicht weglassen. Also soz.vers.Hauptjob und minijob als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit „ bitte aufführen.