Student + Minijob(450€) + Kleingewerbe?
Moin zusammen,
ich bin momentan am studieren und arbeite Nebenbei auf 450€ Basis, wobei ich jeden Monat auch die vollen 450€ ausgezahlt bekomme! Seit einiger Zeit gehört das Streamen auf Twitch.tv zu meinen größten Hobbies; Da wäre es natürlich klasse, wenn das eine kleine zusätzliche Einkommensquelle wäre.
Sobald ich damit Geld verdiene muss ich es ja zumindest erstmal als Kleingewerbe anmelden. Dort muss ich lediglich die sog. Einkommenssteuer zahlen, sofern mein Einkommen unter 17.000€ jährlich liegt. Das Kindergeld meiner Eltern ist davon auch nicht betroffen. Und sofern ich unter 20h pro Woche "arbeite", gilt auch weiterhin meine Familienversicherung.
Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt? Wenn das der Fall wäre, dann würde ich ja quasi mit meinem Kleingewerbe verluste machen, da das Einkommen sehr gering ist, aber die Steuergrenze überschreitet.
Ist mein Gedanke richtig? Oder werden die beiden Einkünfte separat berechnet? Beispielsweise dass mein Minijob (450€) steuerfrei bleibt und nur die Einkünfte des Nebengewerbes versteuert werden?
Über schnelle und fachliche Antworten würde ich mich sehr freuen! ;)
Grüße!
1 Antwort
Nun zu meiner Frage: Da ich eigentlich noch kaum etwas verdiene und evtl. mal 10-20€ an "Donations" im Monat erhalte, wäre eine Gewerbeanmeldung ja kontraproduktiv... Dann würde ich pro Monat 470€ verdienen und müsste dann von diesem Betrag Steuern zahlen, korrekt?
Nein, absoluter Unsinn. Wo ist denn dort ein Zusammenhang?
Der 450,- Euro Minijob ist nicht steuerfrei, sondern der Arbeitgeber bezahlt alle Abgaben (immerhin ca. 140,- Euro) pauschal an die Minijob Zentrale. Diese Einnahmen gehören nicht in die Steuererklärung.
Deine Internettätigkeit beginnt bei 0,- Euro. Bis zu einem Gewinn (nicht Einnahmen) von 9.000,- Euro brauchst Du über Einkommensteuer nicht nachzudenken.
In der Umsatzsteuer ist es anders. Da geht es um Umsatz (Einnahmen) und nicht Gewinn. Solange der Umsatz in einem Jahr nicht über 17.500,- Euro geht, bleibst DU auch im Folgejahr Kleinunternehmer und Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
Einkommenssteuer ist aktiv
Aktive, oder passive Einkommensteuer gibt es nicht. Einkommensteuer zahlt man auf das zu versteuernde Einkommen.
Man listet auch keine Einkommensteuer in der Einkommensteuererklärung. Man erklärt in der Einkommensteuererklärung seine Einkünfte.
Die Einnahmen aus einem Minijob sind im Normalfall durch den Arbeitgeber pauschal versteuert. Ebenso, wie der Arbeitgeber die Sozialabgaben bezahlt. Daher die irrige Annahme: "Minijobs kosten keine Abgaben." Falsch, sie kosten ziemlich viel (ca. 32 %) aber alles zahlt der Arbeitgeber. Damit ist das aber erledigt.
Die übrigen Einkünfte kommen in die Einkommensteuererklärung. Das könnte eine andere Tätigkeit als Arbeitnehmer sein, gewerbliche Einkünfte, selbständige Arbeit usw.
Mein Rat,
Ich habe mich allerdings schon eine Weile mit dem Thema befasst,
Hilft nur, wenn man die richtigen Quellen befragt. Der Nachbar, der Kommilitone, oder der Freund aus dem Schachclub sind da nicht die richtige Adresse, denn zu denen würde man auch nicht gehen, wenn man einen Zahn plombiert haben möchte.
Inwiefern ich aber tatsächlich Steuern zu zahlen habe bleibt mir ein Rätsel ;)
Dabei ist das ganz einfach. Man ermittelt für jede Einkünftart den Überschuss, oder Gewinn, zählt diese Einzelergebnisse zusammen, hat die Summe der Einkünfte, zieht davon die Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, aussergewöhnlichen Belastungen udn sonstigen Freibeträge ab. Dann hat man das zu versteuernde Einkommen und dafür braucht man nur noch in der Tabelle die Einkommensteuer abzulesen.
Man kann es aber auch ganz einfach über www.elster.de machen.
Du darfst aber die 450,-€ nicht weglassen. Also soz.vers.Hauptjob und minijob als „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit „ bitte aufführen.
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ich Sie jetzt richt verstanden habe ist mein Minijob unabhängig und muss auf jeden Fall nicht in einer Steuererklärung gelistet werden.
Ich habe mich allerdings schon eine Weile mit dem Thema befasst, mein bisheriger Stand: Umsatzsteuer fällt weg, Einkommenssteuer ist aktiv und muss in einer Steuererklärung gelistet werden.
Inwiefern ich aber tatsächlich Steuern zu zahlen habe bleibt mir ein Rätsel ;)