Minijob und Kleingewerbe - Familienversichert?

3 Antworten

Hallo,

für die Familienversicherung gilt nach § 10 SGB V eine Grenze für die Einkünfte von 405 Euro monatlich. Es gilt aber eine Ausnahme, wenn man als Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung hat: dann gilt 450 Euro als Grenze. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob man neben dem Minijob noch selbständig tätig ist, Miet- oder Zinseinnahmen hat. Wichtig ist nur, dass alle Einkünfte zusammen 450 Euro nicht übersteigen.

Wenn jemand z.B. 420 Euro aus selbständiger Tätigkeit hat und daneben als Arbeitnehmer 20 Euro verdient, ist weiterhin die kostenlose Familenversicherung möglich. 

Einzelheiten ergeben sich aus dem Rundschreiben der Krankenkassen vom 9.12.1988 (weiterhin gültig).

Die Familienversicherung ist unabhängig von der Einkunftshöhe ausgeschlossen, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist. Die Krankenksse prüft, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Gruß

RHW

Kevin hat mit den 450,- als absolute Grenze Recht. aus den Veröffentlichungen der AOK:

Familienversicherung und Minijob: Wenn das Familienmitglied einen Minijob ausübt gilt eine Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat. Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze von 405 Euro (2015) nicht überschritten wird. Wichtig: Ein Überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung wird für die Anwendung der Einkommensgrenze von 450 Euro nicht verlangt. Damit ist die Familienversicherung selbst dann noch möglich, wenn das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 405 Euro liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt.

Ok, sie hat ein Gewerbe! Einverstanden! Was denn nun? 2 Antworten - 2 Meinungen


Kevin1905  29.03.2015, 21:44

Ich tue keine Meinungen kund sondern Fakten. Wenn Minjob und Gewerbe gemeinsam vorliegen gelten 450,- € als Grenze.