Minijob und Kleingewerbe - Familienversichert?
Es liegt folgender Sachverhalt vor: Meine Frau hat einen Minijob mit einem Verdienst von 410 Euro. Nebenbei hat sie ein Kleingewerbe. Welche Bezugsgröße (405 Euro oder 450 Euro) für die kostenfreie Familienversicherung muss hier angenommen werden? Mein bisheriges Verständnis ist so:
- Wenn man nur einen Minijob hat, dann muss man 450 Euro annehmen.
- Wenn man nur selbstständig tätig ist, dann muss man 1/7 der monatlichen Bezugsgröße also momentan für das Jahr 2015 405 Euro annehmen.
- Aber wie ist es bei der Kombination eines Minijob und einer selbstständigen Tätigkeit? Wenn ich 405 Euro annehme wäre eine kostenfreie Versicherung aufgrund des Minijob-Verdienst von 410 Euro garnicht mehr möglich. Bei einer Annahme von 450 Euro könnte meine Frau einen monatlichen Gewinn von 40 Euro erzielen.
3 Antworten
Hallo,
für die Familienversicherung gilt nach § 10 SGB V eine Grenze für die Einkünfte von 405 Euro monatlich. Es gilt aber eine Ausnahme, wenn man als Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung hat: dann gilt 450 Euro als Grenze. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob man neben dem Minijob noch selbständig tätig ist, Miet- oder Zinseinnahmen hat. Wichtig ist nur, dass alle Einkünfte zusammen 450 Euro nicht übersteigen.
Wenn jemand z.B. 420 Euro aus selbständiger Tätigkeit hat und daneben als Arbeitnehmer 20 Euro verdient, ist weiterhin die kostenlose Familenversicherung möglich.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Rundschreiben der Krankenkassen vom 9.12.1988 (weiterhin gültig).
Die Familienversicherung ist unabhängig von der Einkunftshöhe ausgeschlossen, wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist. Die Krankenksse prüft, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.
Gruß
RHW
Kevin hat mit den 450,- als absolute Grenze Recht. aus den Veröffentlichungen der AOK:
Familienversicherung und Minijob: Wenn das Familienmitglied einen Minijob ausübt gilt eine Einkommensgrenze von 450 Euro pro Monat. Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze von 405 Euro (2015) nicht überschritten wird. Wichtig: Ein Überwiegen des Arbeitsentgelts aus der geringfügigen Beschäftigung wird für die Anwendung der Einkommensgrenze von 450 Euro nicht verlangt. Damit ist die Familienversicherung selbst dann noch möglich, wenn das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 405 Euro liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt.
Ok, sie hat ein Gewerbe! Einverstanden! Was denn nun? 2 Antworten - 2 Meinungen
Ich tue keine Meinungen kund sondern Fakten. Wenn Minjob und Gewerbe gemeinsam vorliegen gelten 450,- € als Grenze.