Minijob + befristeter Honorarvertrag = in Familienversicherung bleiben und steuerfrei möglich?

2 Antworten

Was machst Du für seltsame Rechnungen?

Ein 450,- Euro Job ist kein 450,- Euro Job, weil man mit den Einnahmen unter 450,- Euro bleibt, sondern dann, wenn er als solcher auch bei der Knappschaft angemeldet ist und der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben darauf bezahlt.

Bei einem Minijob (450,- Euro Job) kann man die Übungsleiterpauschale nicht gelten machen, weil ein Minijob eben ein Minijob ist, nach ganz klaren Regeln.

So wie Du es schreibst, ist alles Honorartätigkeit.

Irgendwelche Freibeträge monatlich zu verschieben ist nicht möglich.

Für die Familienversicherung ist entscheidend, dass Dein Gewinn (nicht die Einnahmen), nicht über 5.460,- Euro im Jahr liegt.

Da Du Honorarkraft bist, bist Du selbständig und musst eine Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, in der Du Deine Kosten abziehen kannst. Darüber nachzudenken, ist viel interessanter als Dein "Freibetragsgeschiebe."

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Andri123  30.11.2020, 12:53
wfwbinder  30.11.2020, 13:08
@Andri123

Das ist klar, aber da sind wir weit darüber hinaus. Bzw. es wäre einfach zu prüfen, was bei ihm herauskommt. Ich musste ihn erstmal von der Idee befreien, dass er es mit einem Minijob zu tun hätte.

VincentVega 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 15:09

Naja, dann glaube ich, dass wir aneinander vorbeireden.

Also den Übungsleiterfreibetrag kann man auch bei einem Minijob geltend machen, soweit dieser unter gewisse Rahmenbedingungen fällt (was dieser tut) https://www.kirchenmusik-oldenburg.de/fileadmin/kirchenmusik/PDF_Dateien/UEbungsleiterfreibetrag_mit_Merkblatt.pdf

Hab mich auch eben noch einmal bei der Hessischen Bezügestelle informiert und diese hat mir zugesichert, dass meine Ausführungen richtig sind. Den Übungsleiterfreibetrag kann man en bloc (im Ganzen) oder pro rata (anteilig pro Monat) nutzen. Bei pro rata steht es mir auch frei, es unterschiedlich über die Monate verteilt zu nutzen, solange es die 2.400€ im ganzen Jahr nicht überschreitet. Eine "Verschiebung" der Freibeträge ist also möglich.

Es ist kein normaler Minijob, aber es findet sich im Vertrag eine Klausel, dass es im Rahmen der "geringfügigen Beschäftigung" gehandhabt wird und so auch behandelt wird, ist in dem Fall auch nicht als selbstständige Tätigkeit geführt.

Ich glaube, ich muss in das Ganze einfach noch einmal reinschauen, aber schon einmal danke für die Zeit und Mühe!

wfwbinder  30.11.2020, 15:46
@VincentVega

Der Vertrag ist aus meiner Sicht etwas seltsam, denn entweder es ist ein Minijob (mit Anmeldung bei der Minijobzentrale), oder nicht.

Außerdem verstehe ich das Problem ehrlich gesagt bei einem Studenten nicht.

Die Studenten KV kostet etwa 105,- Euro.

Als Arbeitgeber zahle ich für einen Minijobber, er 450,- Euro bekommt 32 % pauschale Abgaben, das sin 144,- Euro. Da zahle ich doch meinem Studenten lieber die 594,- Euro und er zahlt sein Studenten-KV selbst und hat noch Geld übrig.

Wenn Du dann eben noch mehr verdienen kannst (neues Angebot mit den 319,50) wäre es sowieso drüber.

Ein sogenannter "450 Eurojob / Minijob" ist zwar nach der Einkommenshöhe begrenzt, um für den AN sozialversicherungsfrei sein zu können, heißt aber nicht, dass man beliebig Einkommensteile "aufsparen" und in anderen Monaten zusätzlich beziehen kann.

Desweiteren muss der AN bei der Knappschaft angemeldet werden und der AG muss die entsprechenden abgaben leisten.

Du kannst nicht mit Begriffe, wie Minijob / Übungsleiter und Honorartätigkeit würfeln.

Fakt ist .... erzielst Du Einkünfte von monatlich über 455 Euro so musst Du eine studentische KV abschließen.

Übrigens Lohnsteuer wird erst ab 1081,50 Euro im Monat fällig.


VincentVega 
Beitragsersteller
 30.11.2020, 15:42

Naja, das ist ein Begriffswürfeln, weil die Arbeit an allgemeinbildenden Schulen nicht wie ein ganz normaler Minijob ablaufen. Aber ich habe mich auch oben nochmal dazu geäußert.

Deswegen passt dennoch der Übungsleiterfreibetrag, auch wenn es quasi wie ein Honorarvertrag ist, der aber auch nicht als solcher deklariert ist.

Deshalb lassen sich die Freibeträge "aufsparen".

Aber vielen Dank für deine Mühe und Zeit!