Minijob + befristeter Honorarvertrag = in Familienversicherung bleiben und steuerfrei möglich?
Hallo allerseits!
So, also ich bin Student im 3. Semester und arbeite neben dem Studium als Vertretungskraft an einer Schule auf 450€-Basis (U-Plus bzw. VSS).
Dabei läuft es so, dass ich pro gehaltener Stunde 20€ brutto erhalte und solange ich unterhalb der 450€ bleibe, dies auch quasi netto so erhalten bleibt. Das ist insofern auch schon ein Honorarvertrag, weil ich jeden Monat das verdiene, was ich an Vertretungsstunden halte, also ist es kein 450€-Job im engsten Sinne, sondern quasi durch ein "Limit" begrenzt, sodass ich nicht über die 450€ komme.
Dabei mache ich auch den Übungsleiterfreibetrag von 2.400€ geltend, sodass ich ab dem kommenden Jahr mit einer monatlichen "Aufstockung" auf 650€ monatlich (2.400€ / 12 = 200€) kommen darf. Sofern ich diese 650€ in einem ruhigeren Monat nicht komplett ausnutze, werden die Freibetragsanteile auf die Folgemonate verteilt, sodass ich bis zum Ende des Jahres alles ausschöpfen darf, wenn ich da die zuständige Sachbearbeiterin richtig verstanden habe.
z.B. Januar -> 500€ (150€ Freibetrag ungenutzt, weil 50€ über 450€)
Februar -> 750€ (450€ + 150€ Freibetrag aus Vormonat + 50€ Freibetrag diesen Monat)
März -> 180€ (Nur aus der Minijob-Basis bedient; der Freibetrag von 200€ aus diesem Monat + die 150€ aus den Vormonaten werden ungenutzt auf den April geschoben)
April -> zur Verfügung: 450€ Minijob + 200€ Freibetrag + 350€ Freibetrag aus Vormonaten (ich dürfte für bis zu 1.000€ Vertretungen leisten)
usw.
Noch bin ich in der Familienversicherung mitversichert und möchte dies auch weiterhin gewährleisten, das wäre wichtig.
So wie ich das verstehe, ist das mit diesem Modell auch so noch gesichert.
Jetzt aber das Unklare:
Ein Dozent der Uni ist an mich herangetreten, ob ich ein Tutorium über den Zeitraum April - Juli übernehmen möchte. Das wäre ein Honorarvertrag mit 30 Std./Monat und einem Stundensatz von 10,65€ = 319,50€ monatlich.
Könnte ich das Angebot zusätzlich steuerfrei und ohne Gefährdung der Familienversicherung wahrnehmen? Kompliziert ist es deshalb, weil ich ja nicht zwangsläufig immer auf 450€ in meinem 'primären' Minijob komme, aber vereinfacht wäre es bestimmt besser, wenn man davon ausginge, es wäre ein normaler Minijob.
Ich kenne mich da auch leider mit den Begriffen der abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit (die so ein Tutorium wäre, richtig?) nicht aus und inwiefern sich das alles auswirkt.
Das ist alles sehr komplex, aber ich hoffe, dass mir da jemand helfen kann.
Sollten mehr Infos nötig sein, dann beantworte ich dazu gerne Rückfragen.
Liebe Grüße
2 Antworten
Was machst Du für seltsame Rechnungen?
Ein 450,- Euro Job ist kein 450,- Euro Job, weil man mit den Einnahmen unter 450,- Euro bleibt, sondern dann, wenn er als solcher auch bei der Knappschaft angemeldet ist und der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben darauf bezahlt.
Bei einem Minijob (450,- Euro Job) kann man die Übungsleiterpauschale nicht gelten machen, weil ein Minijob eben ein Minijob ist, nach ganz klaren Regeln.
So wie Du es schreibst, ist alles Honorartätigkeit.
Irgendwelche Freibeträge monatlich zu verschieben ist nicht möglich.
Für die Familienversicherung ist entscheidend, dass Dein Gewinn (nicht die Einnahmen), nicht über 5.460,- Euro im Jahr liegt.
Da Du Honorarkraft bist, bist Du selbständig und musst eine Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung ausfüllen, in der Du Deine Kosten abziehen kannst. Darüber nachzudenken, ist viel interessanter als Dein "Freibetragsgeschiebe."
Naja, dann glaube ich, dass wir aneinander vorbeireden.
Also den Übungsleiterfreibetrag kann man auch bei einem Minijob geltend machen, soweit dieser unter gewisse Rahmenbedingungen fällt (was dieser tut) https://www.kirchenmusik-oldenburg.de/fileadmin/kirchenmusik/PDF_Dateien/UEbungsleiterfreibetrag_mit_Merkblatt.pdf
Hab mich auch eben noch einmal bei der Hessischen Bezügestelle informiert und diese hat mir zugesichert, dass meine Ausführungen richtig sind. Den Übungsleiterfreibetrag kann man en bloc (im Ganzen) oder pro rata (anteilig pro Monat) nutzen. Bei pro rata steht es mir auch frei, es unterschiedlich über die Monate verteilt zu nutzen, solange es die 2.400€ im ganzen Jahr nicht überschreitet. Eine "Verschiebung" der Freibeträge ist also möglich.
Es ist kein normaler Minijob, aber es findet sich im Vertrag eine Klausel, dass es im Rahmen der "geringfügigen Beschäftigung" gehandhabt wird und so auch behandelt wird, ist in dem Fall auch nicht als selbstständige Tätigkeit geführt.
Ich glaube, ich muss in das Ganze einfach noch einmal reinschauen, aber schon einmal danke für die Zeit und Mühe!
Der Vertrag ist aus meiner Sicht etwas seltsam, denn entweder es ist ein Minijob (mit Anmeldung bei der Minijobzentrale), oder nicht.
Außerdem verstehe ich das Problem ehrlich gesagt bei einem Studenten nicht.
Die Studenten KV kostet etwa 105,- Euro.
Als Arbeitgeber zahle ich für einen Minijobber, er 450,- Euro bekommt 32 % pauschale Abgaben, das sin 144,- Euro. Da zahle ich doch meinem Studenten lieber die 594,- Euro und er zahlt sein Studenten-KV selbst und hat noch Geld übrig.
Wenn Du dann eben noch mehr verdienen kannst (neues Angebot mit den 319,50) wäre es sowieso drüber.
Ein sogenannter "450 Eurojob / Minijob" ist zwar nach der Einkommenshöhe begrenzt, um für den AN sozialversicherungsfrei sein zu können, heißt aber nicht, dass man beliebig Einkommensteile "aufsparen" und in anderen Monaten zusätzlich beziehen kann.
Desweiteren muss der AN bei der Knappschaft angemeldet werden und der AG muss die entsprechenden abgaben leisten.
Du kannst nicht mit Begriffe, wie Minijob / Übungsleiter und Honorartätigkeit würfeln.
Fakt ist .... erzielst Du Einkünfte von monatlich über 455 Euro so musst Du eine studentische KV abschließen.
Übrigens Lohnsteuer wird erst ab 1081,50 Euro im Monat fällig.
Naja, das ist ein Begriffswürfeln, weil die Arbeit an allgemeinbildenden Schulen nicht wie ein ganz normaler Minijob ablaufen. Aber ich habe mich auch oben nochmal dazu geäußert.
Deswegen passt dennoch der Übungsleiterfreibetrag, auch wenn es quasi wie ein Honorarvertrag ist, der aber auch nicht als solcher deklariert ist.
Deshalb lassen sich die Freibeträge "aufsparen".
Aber vielen Dank für deine Mühe und Zeit!
Wobei Einkünfte im Rahmen der Übungsleiterpauschale wohl tatsächlich unschädlich sind für die Familienversicherung.
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