Strom im Keller?
In unserem Mehrfamilienhaus betreibt ein Mieter einen Gefrierschrank in seinem Kellerabteil. Ich wüsste nun gerne, wie sich der Verbrauch für diesen Mieter rechnet? Meines Erachtens erhalten wir als Mieter (5 Parteien) diesen Strom in den Nebenkosten verrechnet. Ist das richtig oder wie müsste dieser Verbrauch geregelt werden?
5 Antworten
Keine Mietpartei darf auf Kosten der Mitmieter einen Gefrierschrank im Keller betreiben
Wenn jemand im Keller einen privaten Kühlschrank betreibt, dann muss das über eine Steckdose geschehen, die auch über den privaten Stromzähler läuft. Das lässt sich in der Regel so schalten und falls nicht, gibt es die Möglichkeit, dass an diese Steckdose ein eigener Zähler kommt.
Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.
Im Übrigen sollten im Keller auch Waschmaschinen und Trockner nicht über den Allgemeinstrom laufen.
Das der Verbrauch über die Nebenkosten (Allgemein-Strom) abgerechnet wird, nimmst Du an. Belegen kannst Du das nicht. Normalerweise läuft der Strom der Mieter-Keller über den Strom der entsprechenden Wohnung. Deshalb sollte man auch keine Keller tauschen.
Man kann es einfach prüfen, indem man den Allgemein-Strom mal kurz ausschaltet, tagsüber. Dann sieht man nach ob der Gefrierschrank noch läuft.
Es gibt leider auch Vermieter, die das nicht wissen und darum auch gegenüber den Mietern kein Geheimnis daraus machen, wenn im Keller alles über den Allgemeinstrom läuft.
Warum wird dort nicht einfach ein Stromzähler für die Steckdose zwischengeschaltet um den Stromverbrauch zu messen.
Selbst wenn ihr den jetzt erst zwischenbaut, man könnte den Verbrauch ja dann hochrechnen.
Redet mit eurem VM.
Wenn Du ermitteln willst auf wessen Stromzähler der Gefrierschrank läuft mußt Du nur schauen zu welchem Stromzähler die Leitung führt.