Ein Unfall ist immer ein einzelnes Ereignis, das zu Verletzungen führt. Wenn es auf der Arbeit jüngst "den" Vorfall gegeben hat, bei dem du dich verhoben hast und in der Folge Muskelprobleme bekommen hast, dann mag das ein Arbeitsunfall sein.

Schleichende Muskelprobleme als Folge der täglichen Arbeit hingegen weniger.

Es empfiehlt sich, garnicht zum Hausarzt zu gehen, sondern direkt zum Unfallarzt. Denn der kann das nicht nur besser beurteilen, sondern die ganze Behandlung (sofern die Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall erfüllt sind) auch über die Berufsgenossenschaft abrechnen. Die leistet mehr als die Krankenkasse. Der Hausarzt hat mit der Berufsgenossenschaft meist nichts am Hut.

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Übernehmen darfst du die Firma schon, aber die Frage ist viel mehr, ob eine Fliesenlegerfirma ohne Meister auch Fliesen legen darf oder aufgrund einer Meisterpflicht erst einmal einen Meister einstellen müsste. Darüber würde ich mir mehr Gedanken machen und das recherchieren.

Ferner würde ich mit einer UG niemals irgend ein Geschäft machen wollen und viele andere denken da genauso. Hört sich erst einmal toll an, so etwas ähnliches wie eine GmbH ohne großartige Einlage zu gründen, aber aus Sicht des Kunden... Warum sollte man mit jemandem ein Geschäft machen wollen, der im Zweifel insolvent ist, statt haften zu müssen?

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Du musst IMMER beim Finanzamt den "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung" ausfüllen, egal ob das was du machst, gewerblich oder freiberuflich ist. Einfach mal so etwas Einnehmen geht garnicht.

Das gilt nicht nur, wenn du längerfristig etwas machst, sondern ab dem ersten Umsatz.

Ob dafür dann auch noch ein Gewerbe angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob dich das Finanzamt anhand deiner Angaben als freiberuflich oder gewerblich einstuft. Eine Gewerbeanmeldung ist aber auch nur ein Stück Papier, dass es deutlich weniger in sich hat, als der Fragebogen des Finanzamtes.

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Ich würde den Nachbarn mal ganz höflich, ob er denn eine Haftpflichtversicherung hat und du dich einmal wg. dem eigenen Schaden in Verbindung setzen darfst.

Sofern die Haftpflicht hier eher einen Fall für die Gebäudebrandversicherung sieht, wird sie dir das sagen, woraufhin du dich nochmals an den Vermieter in diesem Falle wenden solltest.

Sofern sich der Vermieter weiterhin dann auf stur schalten soll - es gibt auch andere Wege, das herauszufinden.

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Diese Aktie gibt es zwar noch, aber sie wird an keiner Börse mehr geführt. Von daher gibt es wohl keine Möglichkeit mehr, das Papier über ein Aktiendepot zu handeln.

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Maßgeblich dafür, ob jemand ein Kind weggenommen bekommt, ist das die Eltern nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern und dies auch unter Einbeziehung weiterer Hilfen nicht denkbar erscheint.

Gras rauchen alleine ist noch kein Grund, warum sich jemand nicht um seine Kinder kümmern kann. Da stellt sich erst einmal die Frage, ob sichtbare Drogenprobleme wirklich gegeben sind (Verwahrlosung? Eltern verhaltensauffällig? Nicht in der Lage, einen Job auszuüben? Nicht alltagsfähig?). Würde ein Sozialarbeiter solche Aspekte erkennen, dann würden aber vermutlich erst einmal Hilfen durch Soziale Einrichtungen vermittelt werden. Zum Entzug des Kindes kommt es nur, wenn sich diese im Nachhinein als sinnlos erweisen oder mit Gefahr im Verzug festgestellt wird, dass man ein Kind nicht mehr bei seinen Eltern lassen kann.

Aber auch das entscheidet nicht der Sozialarbeiter vom Jugendamt persönlich, sondern das zuständige Amtsgericht.

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Wenn jemand im Keller einen privaten Kühlschrank betreibt, dann muss das über eine Steckdose geschehen, die auch über den privaten Stromzähler läuft. Das lässt sich in der Regel so schalten und falls nicht, gibt es die Möglichkeit, dass an diese Steckdose ein eigener Zähler kommt.

Ansprechpartner ist die Hausverwaltung.

Im Übrigen sollten im Keller auch Waschmaschinen und Trockner nicht über den Allgemeinstrom laufen.

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Grundsicherung gibt es im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit. Für arbeitsfähige Leute, deren Einkommen aus Arbeit oder anderweitigen Sozialleistungen zum Leben nicht reicht, gibt es Hartz IV. In sofern kann sich die Frage zunächst nur darauf beziehen, ob ein Hartz IV Anspruch besteht.

Da es sich aber in diesem Falle wohl um eine Freistellung und nicht um eine Kündigung handelt, ist hier zunächst die Frage zu klären, warum es überhaupt eine Freistellung gibt. Im Normalfall darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht einfach so freistellen, um Kosten zu sparen, weil er keine Arbeit hat. Arbeit auf Abruf ohne Regelarbeitszeit ist nur im Rahmen vorrübergehender Aushilfstätigkeiten zulässig. Im Falle eines Besuches beim Jobcenter wird man dir wohl dann raten, zum Anwalt zu gehen.

Ist es aber (anders herum) stattdessen der Fall, dass du selbst gerne freigestellt sein möchtet, weil du aus irgendwelchen Gründen Zeit für andere Dinge brauchst, als einer Arbeit nachzukommen, dann hast du selbstverschuldet einen Einkommensausfall herbeigeführt. Da du dabei mit der Freistellung beabsichtigst, irgendwann in den alten Job zurück zukehren, stehst du dem Arbeitsmarkt während der Freistellung nicht zur Verfügung und kannst von daher wahrscheinlich garkeine Leistungen erwarten.

Es gibt einige legitime Gründe, warum man dennoch seine Arbeit aussetzen darf, für die es dann auch ganz spezielle Sozialleistungen gibt, die bewilligt werden können (z.B. wenn es um die Pflege von Angehörigen geht). Dazu solltest du dich dann von einem Sozialdienst beraten lassen, aber mal eine Weile keine Lust haben und dafür Hartz IV bekommen ist nicht.

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Für Kapitalerträge, zu denen neben Zinsen, Dividenden und Wertpapiergewinnen auch die Erträge aus Genossenschafts- bzw. Bankanteilen gehören, gibt es einen jährlichen Freibetrag von 801 Euro. Sofern ein Freibetrag bei der Bank eingetragen ist, zieht die Bank erst dann Steuern von den Erträgen ab, wenn diese in ihrer Gesamtsumme für das laufende Jahr bereits 801 Euro überschreiten. Und dies ist wohl auch der Fall, weil die Bank sonst verpflichtet wäre, die Steuern direkt an das Finanzamt abzuführen und nicht auszuzahlen.

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Unabhängig davon, ob es irgendwelche Schreiben gab, die du übersehen hast oder nicht, stellt sich die Frage: Hast du beim Wechsel zur Barmer deine alte Krankenkasse auch gekündigt? Dann solltest du der DAK noch einmal deutlich machen, dass du gekündigt hast und hoffentlich Diese auch einmal bestätigt bekommen haben.

Ferner stellt sich die Frage, ob du bei der DAK mindestens 18 Monate gewesen bist oder weniger. Denn ein Wechsel der Krankenkasse ist erst nach 18 Monaten möglich.

Die Barmer erklärt das Ganze auch selbst unter dem folgenden Link:

https://www.barmer.de/mitglied-werden/so-werden-sie-mitglied-9274

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Wenn es sich um Anteile bei einer VR-Bank handelt; es handelt sich beim Kauf von Genossenschaftsanteilen nicht um ein klassisches Bankgeschäft. Darum kann man auch im Online-Banking der VR-Banken lediglich einsehen, für welchen Wert man Anteile besitzt, aber Diese nicht darüber kaufen und verkaufen. Dies geht nur mit viel Papierkram und einer richtigen Unterschrift - d.h. in der Filiale oder auf dem Postweg.

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Den Schlüssel darfst du dem Arbeitgeber nicht vorenthalten.

Wenn dein Arbeitgeber allerdings noch diverse Dinge bezüglich laufender Projekte und Arbeiten von dir wissen muss, die nur du selbst kennst, darfst du ihm sagen, dass du dich dazu außer stande fühlst, solange du noch auf Geld wartest.

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Krankenkassenbeiträge als nebenberuflich Selbstständiger?

Ich erziele meine Einkünfte als Kameramann in den lezten Jahren hauptberuflich als Angestellter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Diese sind projektabhängig befristet. In den Zeiten zwischen zwei Arbeitsverhältnissen bin ich arbeitssuchend und lebe entweder von Leistungen der Agentur für Arbeit oder – falls ich keinen Leistungsanspruch habe - von den Ersparnissen der zurückliegenden Einkünfte! Vereinzelt kann es in Ausnahmefällen zu tageweisen Einkünften kommen, für die ich nebenberuflich Rechnungen stelle um die Zeiten zwischen den Angestelltenverhältnissen zu überbrücken. Diese Einkünfte liegen aber nachweislich deutlich unter meinen Einkünften als Angestellter. In den Zeiten der Nichtbeschäftigung versichere ich mich freiwillig in der Krankenkasse. Nun fordert die Krankenkasse eine sehr hohe Beitragszahlung für die vergangenen Monate. Offenbar hat sie mich als hauptberuflich Selbständig eingestuft. Zudem hat sie die Einkünfte aus meiner selbstständigen Tätigkeit und den sozialversicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnissen addiert und auf 12 Monate umgerechnet. So liege ich monatlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Ist das korrekt? Muss nicht von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgegangen werden (weniger Einkommen als bei meinen Angestelltenverhältnissen, wenige Stunden in der Woche, keine Angestellten) und müssen dann nicht die Einkommen die ich als Angestellter ( für die ich dann auch direkt Krankenkassenbeiträge zahle) und nebenberuflich Selbständiger getrennt voneinander betrachtet werden? Danke für ihre Antwort!

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So lange man den überwiegenden Teil seines Einkommens aus einem Angestelltenverhältnis erzielt, ist es nicht erforderlich, für die selbständige Nebentätigkeit eine andere Krankenversicherung abzuschließen oder Zusatzbeiträge zu bezahlen. Was man selbständig dazu verdienen "darf", hat jedoch seine Grenzen. Der Kundenservice deiner Krankenkasse kann Genaueres sagen. Ein Anruf sollte reichen.

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Der Schufa werden nur Kreditkarten und Konten mit Überziehungsmöglichkeiten gemeldet. Dadurch soll vermieden werden, dass jemand durch die Eröffnung vieler Konten seinen Dispo-Rahmen bis ins Endlose erhöhen kann.

Möchte ein Mobilfunkanbieter nun eine Schufa-Auskunft, erfährt er neben dem Score aber nun u.A., dass überhaupt kein Konto mit einer Überziehungsmöglichkeit existiert. Ich weiss nicht, wie die so drauf sind, aber vielleicht hat ja der eine oder Andere Angst davor, dass eine Lastschrift nicht rausgeht, weil das Konto bei unausreichender Deckung nicht einfach in das Soll gehen kann.

Das muss nicht so sein, aber ich würde mit der Bank mal darüber reden, ob man das Konto nicht in ein normales Girokonto umwandeln kann. Der vereinbarte Dispo-Rahmen muss ja nur symbolisch sein.

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Eine Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die durch "leichte" Fahrlässigkeit entstanden sind. Das Vergessen der Gasleitung sollte dabei nicht unbedingt als grobe Fahrlässigkeit gelten, aber sehr wohl diese Aspekte:


- Hat jeder, der den Bagger benutzt hat, auch einen Baggerführerschein?


- War es im Mietvertrag des Baggers überhaupt erlaubt, den Bagger jemand anderen benutzen zu lassen?


- Muss am Ende der Baggerfahrer selbst für den Schaden haften und hat grob fahrlässig gehandelt, weil er sich bei dir über Leitungen im Boden statt beim städtischen Bauamt informiert hat?


Wie dem auch sei. Es muss zunächst der enstandene Schaden an die Versicherung gemeldet werden. Dann zahlt sie entweder anstandslos oder lehnt das aus von der Versicherung genannten Gründen ab. Erst dann macht es Sinn, sich damit wirklich zu beschäftigen, ob die Versicherung vielleicht doch zahlen müsste. Dann gibt es professionelle Sachverständige, an die man sich wenden kann und das dann mit dem Ombudsmann der Versicherung klären.


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Das Amt kann dir die Leistungen sperren, wenn du dich nicht auf ein Angebot mit Rechtsfolgenbelehrung bewirbst. Steht keine Rechtsfolgenbelehrung dabei, dann nicht.

Und du kannst davon ausgehen, dass dein Arbeitsvermittler auch seine Arbeitsanweisungen hat, nach denen er handelt. Wird es zu einer Sperre kommen, bringt es von daher nichts, mit ihm zu diskutieren.

Wenn du allerdings eine superschlechte Bewerbung abschickst, kann dir keiner was...

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Bei manchen Banken muss es eine Überweisung geben, die dem Mindestbetrag entspricht oder höher ist. Steht in den AGBs.

Es gibt übrigens auch einige Direktbanken, bei denen das Konto auch ohne Mindesteingang kostenlos ist.

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Du hast leider den selben Fehler gemacht, den so viele Leute machen, die nach einem Kredit suchen.

Fakt ist, dass jede Anfrage nach einem Kredit, die mit einer SCHUFA-Anfrage verbunden ist, auch zu einem Vermerk in der SCHUFA führt. Nicht nur das SCHUFA-Scoring sinkt dabei leicht. Es ist auch bei der nächsten SCHUFA-Auskunft ersichtlich, dass es eine Kreditanfrage gab, die nicht zur Kreditvergabe führte.

Nach dem 10. Versuch wird die zehnte SCHUFA-Anfrage gestartet und im Ergebnis steht, dass kürzlich schon neun Kredite abgelehnt wurden. Man denkt sich, das wird wohl seinen Grund haben und lehnt den Kredit darum ebenfalls ab.

Kreditanfragen bleiben ein Jahr lang gespeichert.

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Wie ist denn die Mahnung gekommen? Mit der Post oder per E-Mail. Falls es sich um eine E-Mail handelt: In den Spam-Ordner damit und nicht weiter beachten!

Und Obacht bei solchen angeblichen Mahn-E-Mails! Sie kommen oftmals mit einer ZIP-Datei im Anhang, in der sich ein Computer-Virus befindet; auch wenn im E-Mail-Text der persönliche Namen und ggf. die Adresse auftaucht. Das ist bekannt, dass gerade so etwas im Umlauf ist. Die angeblichen Mahnungen kommen dabei auch von Amazon oder Paypal. Die Adressen stammen vermutlich aus einem Datendiebstahl.

Wer vor hat, sich eine offene Forderung einzuklagen, der muss erst einmal auf eine sorgfältige Weise versucht haben, die Forderung einzutreiben und dies dem Gericht belegen. Dazu gehört, dass dies auf dem Postweg geschieht und zumindest per Einwurf-Einschreiben realisiert wurde. Das weiss jedes Inkasso-Unternehmen und das wissen auch alle etwas seriöseren Firmen.

Wenn die Mahnung dennoch per Briefpost kam, das Inkasso-Unternehmen wirklich existiert und eine Inkasso-Zulassung hast; der Kauf bei Spotify wirklich stattfand und es lediglich nur keine Rechnungen gab, dann sollte man wiederum einfach mal mit dem Inkasso-Unternehmen reden. Wenn die seriös sind, dann schalten die schnell auf kulant und fordern nur noch die 9,99 statt die 121,31.

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