Strom für elektrisches Garagentor aus Hauptstromkreislauf?
Ich muss mich grad sehr über meine Mieter ärgern. Ich habe in einem Haus in dem ich zwei Mieter habe ein elektrisches Garagentor einbauen lassen. Die Garage ist für alle Parteien durch das Tor, aber auch durch eine Seitentüre erreichbar. Da die eine Mietpartei kein Auto hat, hat sie sich jetzt beschwert, dass der Strom für das Tor vom Hauptstromkreis des Hauses genommen wird. Sie würden dieses Tor nie benutzen, deswegen wollen sie auch nicht den Strom dafür zahlen. Ich weiß nicht wie viel Kosten der Strom verursachen würde, aber es kann doch nicht so viel sein. Außerdem ist die Nutzung der Garage für beide vertraglich erlaubt. Ist es mein Problem wenn eine Partei dieses Recht nicht nutzen will?
2 Antworten
Stinker und Stänkerer gibt es überall. Nur in begrenztem Umfange braucht darauf Rücksicht genommen zu werden.
So muß auch der Blinde fürs Treppenhauslicht mitbezahlen und das Hygieneschwein, das nie duscht, sich an den Wasserkosten beteiligen. Hier scheint es sich um einen vergleichbaren Fall zu handeln. Entscheidend ist hier die vertraglich eingeräumte Befugnis zur Nutzung der Garage.
Und im übrigen: Ich kenne die örtlichen Verhältnisse natürlich nicht. Aber so manches Garagentor wird in besonderen Situationen auch als Ausgang mitbenutzt, z.B. für den Transport größerer Gegenstände etc. Da profitiert dann nicht nur der Autofahrer davon.
Die Kosten sind meines Erachtens umlagefähig, genauso wie die eines Lifts oder die der Aussenbeleuchtung. Ob der Mieter diese gemeinsamen Einrichtungen nutzt oder nicht - das ist sein persönliches Problem.