Bis zu welcher Uhrzeit sollte man Lärm von Renovierungsarbeiten dulden?
In der Wohnung über dem Mieter wird renoviert und das auch noch nach 17.00 Uhr bis in den Abend hinein. Es ist ein Mehrfamilienhaus von 11 Parteien. Kann der Mieter verlangen, daß nach 17.00 Uhr kein Lärm mehr gemacht wird? An wen kann sich der Mieter wenden und wer muss dafür sorgen, daß kein Lärm mehr gemacht wird?
2 Antworten
Nach 17.00 Uhr ist übertrieben früh. Üblich ist Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Wenn der Mieter das unmittelbare Gespräch mit dem Verursacher scheut und Du als sein Vermieter auch nicht in die Bresche springen willst, bleiben nur der Hausmeister 8den es wahrscheinlich in so einem kleinen Haus nicht gibt), der WEG-Verwalter (der sich am liebsten um nichts kümmert) und das Ordnungsamt (das aber vor 22.00 Uhr nicht tätig wird). Da man ja auch wegen Lärmbelästigung zur Unzeit die Miete mindern darf, solltest Du Dich besser selber mit dem Sörer oder seinem Vermieter in Verbindung setzen.
Einfach die Gesetzlichen Ruhezeiten .
Also Mo - FR - ab 22 Uhr bis um 06 Uhr Ruhezeit .
Oder mal im Internet einfach googeln .
Auskünfte erteilen auch das Ordnungsamt und ggf. die Polizei .