Stromzwischenzählerkosten?
- Hallo. Unser Vermieter hat einen privaten Drehstromzwischenzähler für Allgemeinstrom in unserem 3 Parteien Mietshaus, der über unserem Zähler abgerechnet wird. Wir zahlen unseren Strom selbst über unserem ausgesuchten Anbieter. In der Jahresabrechnung setzt er den Allgemeinen Zähler mit der Zählermiete in Rechnung , mit dem Betrag von unserem Anbieter des Grundpreises zu 50 Prozent und teilt diesen durch 3 Parteien. Den verbrauchten Strom von dem Zwischenzähler rechnet er mit dem Verbauchspreis von unserem Anbieter ab und erstattet uns ihn dann. Da wir ihn ja monatlich mitzahlen. Frage....berechnet er den Mietpreis vom Zwischenzähler richtig?
1 Antwort
Ich finde diese Berechnung völlig okay und einigermaßen unbürokratisch.
Ihr bekommt die Häfte Eures Grundpreises erstattet und den Allgemeinverbrauch von drei Parteien zu denen Ihr auch gehört. Jede Partei zahlt 1/3 der "Zwischenzählergrundgebühr" und des Allgemeinstromverbrauchs. Das ist in Ordnung.