Wo muss ich Steuern als Doppelstaater (Australier und Deutscher) zahlen?

1 Antwort

Hallo,

zur Rentnerkrankenversicherung:

Da kommt es darauf an, ob Du in D als Rentner pflicht- oder freiwillig versichert bist:

Bei einer Pflichtversicherung wird der Beitragsanteil (8,2% + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung) direkt von der Rente einbehalten, für die Auslandsrente ist der Beitrag (gleicher Beitragssatz) selbst abzuführen.

Freiwillig Versicherte zahlen alles selbst ein.

Viel Glück

Barmer