Steuernachzahlung bei Kleinbetrag von 2,22 Euro?
Laut meinem Steuerbescheid für die Einkommensteuer 2018 habe ich 2,22 Euro zu wenig (Einkommensteuer 2,00 plus Solidaritätszuschlag 0,22) gezahlt. Allerdings finde ich auf dem Bescheid weder eine Frist für die Rückzahlung, noch eine Kontonummer, auf die ich den Betrag zurückzahlen könnte. Muß ich einen derart geringen Betrag überhaupt zurückzahlen?
2 Antworten
Nein, das musst Du nicht jetzt bezahlen (siehe Kleinbetragsregelung).
Wenn aber in Zukunft ein Guthaben entsteht, wird aufgerechnet.
Auf einem Steuerbescheid steht immer eine Bankverbindung.
Oder hast du nur den Elster-Rücklauf elektronisch bekomen?
Genau, ich habe das bisher nur elektronisch über Elster bekommen.