Darf ich Nacktfotos die mir von Minderjährigen Mädchen Geschickt werden behalten?
Folgende Situationen:
Männlich 16 bekommt auf Nachfrage von Weiblich 16 Nacktbilder aufdehnen das Mädchen komplett unbegleitet zu sehen ist!
Meine frage: darf der Junge die bilder haben oder macht er sich Damit strafbar?
z.b. sein Handy wird warum auch immer von der Polizei konfisziert und durchgeschaut und die Bilder werden entdeckt oder so!
Und wie schaut das Ganze mit wen der junge 16 ist und eine unter 16 jährige nach Nacktbilder fragt und welche bekommt Angenommen Das Mädchen ist 14 oder 15? Ist das Strafbar?
1 Antwort
Fällt -soweit die Bilder überhaupt als pornographischen einzustufen sind- unter die Ausnahmeregelung des § 184c Abs. 4 StGB.
Du weiß aber nie, wie die Polizei reagiert, wenn sie das Foto auf deinem Handy findet. Dass du das Bild legal besitzt, ist auf den ersten Blick erst mal nicht zu erkennen. Und eine HD ist ziemlich schnell angeordnet... Ich erinnere immer wieder an: https://www.lawblog.de/archives/2019/01/10/risiko-whats-app-gruppe/