Steuerklasse in D ändern nach Heirat im Ausland ?
Ich möchte unsere Steuerklasse ändern nachdem wir im Ausland rechtskräftig geheiratet haben. Allerdings möchten wir die Heirat erst in einem Jahr in d eintragen lassen. Wir sind beide deutsch und arbeiten hier. Finanzamt sagt das geht nicht ohne Eintragung - mit welcher Rechtsgrundlage kann ich argumentieren? Eine Eintragung ist ja gesetzlich nicht vorgeschrieben.
1 Antwort
Eine Eintragung ist ja gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Nein, aber für die Zusammenveranlagung ist eine rechtsgültige Ehe notwendig.
Wenn Ihr in einem Land außerhalb der EU geheiratet habt, ist es ohne Anerkennung eben nicht rechtsgültig. Somit keine Zusammenveranlagung.
Wenn Ihr aus Romatikgründen in einem anderen Land geheiratet habt, obwohl Ihr beide Deutsche seid, dann könnt ihr doch die Urkunde mit Apostille einreichen und in kurzer Zeit ist es erledigt.
Das kommt auf das Land an. Und darauf, wer die Heiratsurkunde ausgestellt hat.
War die Hochzeit in einem westlich orientierten Land, so wird sie vor einem Standesbeamten, oder Friedensrichter vollzogen. Der erstellt somit eine amtliche Urkunde. Da bestätigt die Apostille nur, das die Behörde die richtige ist und somit die Urkunde gültig.
Aber wenn z. B. die Heiratsurkunde von einem Imam wäre, so müßte das beglaubigt werden (Notar, oder Urkundsbeamter) und die Apostille bescheinigt dann die Berechtigung der Beglaubigung.
Aber rechtsgültig ist sie durch die Apostille und Beglaubigung doch?