Steuererklärung mit Daten aus Wirtschaftsplan?
Hallo, ich habe ein kleines Problem. Die Verwaltung meiner vermieteten Eigentumswohnung wurde von einer anderen aufgekauft. Seitdem läuft nichts mehr so, wie es sollte.
Insbesondere wurde die Hausgeldabrechnung für 2019 noch nicht einmal erstellt - der Beirat wartet seit langem auf die versprochene Einladung zur Prüfung. Inzwischen gehe ich davon aus, dass es bis zum Jahresende keine Abrechnung geben wird. Bis zu diesem Termin habe ich die Abgabefrist für die ESt-Erklärung verlängert.
Kann ich mit den Daten aus dem Wirtschaftsplan (quasi vorläufig) die V+V-Anlage ausfüllen und habe trotzdem irgendwie (wie?) die Chance, die Differenz zur tatsächlichen Abrechnung unterzubringen?
Gibt es dafür eine Korrekturmöglichkeit oder kann man das im "kommenden" Jahr 2020 unterbringen?
2 Antworten
Ich würde weitere Fristverlängerung beantragen. Ich meine, für Steuerberater endet die Abgabefrist ohnehin regulär erst Ende Februar 2021, da wird es mit Begründung wohl auch Fristverlängerung geben können ohne StB.
Alles andere ist ja nur doppelte Arbeit für beide Seiten.
Ok, das ist ein Argument, Versuch mach kluch.
Die Fristverlängerung auf Ende September mache ich meist schon am Jahresanfang, die Verlängerung bis Dezember musste ich dann schon schriftlich beantragen. Das Blöde ist, dass ich - und auch der Beirat - keine Ahnung habe, wann der Verwalter gedenkt, seine Arbeit zu machen. Ob Ende Februar also ausreicht, steht in den Sternen.
Das, was du 2019 an Zahlungen geleistet hast, weißt du ja. Was darin an Zuführung zu den Rücklagen enthalten ist, dürfte auch bekannt sein. Die Zuführung zu den Rücklagen ziehst du von den Zahlungen ab. Das kannst du schon mal in die StE eintragen. Sollte sich später bei der Abrechnung noch etwas ergeben hinsichtlich Rücklagenauflösung, kannst du Antrag auf Änderung stellen.
Also doch ein Vortrag? Wenn ich mit den Hausgeldraten (x) gem. Wirtschaftsplan gezahlt habe und darin y für die Rücklage vorgesehen war, liegen meine Aufwendungen für 2019 bei x-y?
Wenn ich also 2021 die Abrechnung bekomme, fließt die Differenz zwischen WP und Abrechnung mit der Rechtskraft der Abrechnung, ich kann sie also in die 2021-er Erklärung einbringen?
Das meinte ich mit "mit den Daten aus dem Wirtschaftsplan".
Es sind in jedem Jahr Posten vorgesehen, die aus der Rücklage zu begleichen sind. DIe stimmen auch nie mit der tatsächlichen Entnahme überein, es ist also zwingend ein Änderungsantrag zu stellen, kein Vortrag der Differenz auf das Folgejahr?