Steuerfreie Zuschüsse für Kleingewerbe?
Hallo,
ich bin nichtselbstständiger Arbeitnehmer und meiner Ehefrau hat Kleingewerbe. Wir machen Steuererklärung zusammen. Was wir nicht verstehen ist: Hat meine Frau Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse und falls ja, in welcher Höhe?
Vielen Dank im Voraus für die Info/Hilfe.
VG, Amadeus
5 Antworten
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Zuschüssen, aber die Treffen nicht alle auf jeden zu.
- Wer aus der Arbeitslosigkeit startet, kann den Gründerzuschuss (ALG I), oder das Startgeld (ALG II) bekommen.
- Jeder Gründer hat Anspruch auf einen Zuschuss für das Gründercoaching.
- Jeder Unternehmer hat nach einem Jahr Anspruch auf Beratungszuschüsse von der Bafa. Pro Maßnahme bis zu 1.500,- Euro.
- Dann gibt es bis zu 70 % (in Einzelfällen bis zu 100 %) des Lohns für Mitarbeiter die eingestellt werden und schwer vermittelbar waren.
Das waren nur einige Beispiele. Es ist nicht ganz einfach sich durch diese Möglichkeiten durchzuarbeiten.Der Steuerberater und/oder Gründercoach ist der richtige Ansprechpartner.
Sie hat kein Kleingewerbe !! Sie nimmt nur die Kleingewerberegelung der Umsatzsteuer in Anspruch.
Zuschüsse für jemanden der nicht wirklich arbeiten will und nur "Kleingewerbe" spielt. Warum soll es die gehen. Wer soll das fördern - dafür hat Sie dich.
Es gibt für Landwirtschaft Zuschüsse, manchmal für Kunst.... Für ne Pommesbude eher nicht,
Keiner spielt hier Kleingewerbe, Danke trotzdem für die Antwort
Wenn sie bei Dir familienversichert ist 1 und wenn sie selbst krankenversichert ist/volle Beiträge zahlt 2. (Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwand).
Wer soll das denn wissen, wenn Du alle Informationen bezüglich des Gewerbes Deiner Frau für Dich behälst.
Informationen bezüglich des Gewerbes: es geht um „Organisation von Veranstaltungen„. Einnahmen sind relativ gering: weniger als 5000€ pro Jahr.
Ja, Kindergeld!
Ich glaube ja, dass die beiden gerade vor der Anlage Vorsorgeaufwand sitzen und bei Zeile 11 nicht weiter wissen.