Steuererklärung Anlage V: Anschaffungsnahe Herstellungskosten o. sofort abzugsfähige Erhaltungskosten?

2 Antworten

Rohrbruch ... behoben
Mieterschäden beheben

Das gehört nicht in die 15%-Grenze, das sind normale Erhaltungsaufwendungen.

Weiterhin haben wir neue Leitungen für die Solaranlage verlegt und Kosten für die Anlage an sich gehabt. Diese würde ich zu den Herstellungskosten packen und in dem jeweiligen Jahr abrechnen, in dem die Kosten angefallen sind.

Hier ist zunächst zu prüfen, ob die Anlage zum Grundstück gehört oder ob es ein eigenes Wirtschaftsgut ist. Wahrscheinlich ist es kein Grundstücksteil. Dann hat das mit den 15% nichts zu tun.

Ob dann der Aufwand hinzuzuaktivieren ist oder ob er sofort abziehbar ist, hängt davon ab, was gemacht wurde.

Oder muss ich die Kosten 2017 und 2018 zusammen packen und in 2018 abrechnen, weil die Maßnahme da abgeschlossen wurde?

Auch hier kommt es darauf an, was gemacht wurde. Wenn es etwas ist, was abgenommen und aktiviert werden muss, dann entsteht erst mit der Abnahme der Aufwand und die Zahlungen vorher sind Anzahlungen.


alfa4561 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 12:37

Ich danke für die schnelle Antwort. Die Solaranlage ist auf dem Garagendach montiert und dient der Heizung der Wohnungen. Ich erziele keinerlei Einkünfte oder dergleichen. Ich wollte als Ende der Maßnahme die Überweisung an die Firma nehmen und alle Kosten, die bis dato angefallen sind, zu den nachträglichen Herstellungskosten packen. Kann man das so machen?

neue Leitungen für die Solaranlage verlegt und Kosten für die Anlage an sich gehabt. Diese würde ich zu den Herstellungskosten packen und in dem jeweiligen Jahr abrechnen, in dem die Kosten angefallen sind. Oder muss ich die Kosten 2017 und 2018 zusammen packen

Der Sachverhalt "Solaranlage" ist unklar (gewesen): Thermo oder Photovoltaik?
Okay, es war Thermo.

Was heißt "Kosten ... an sich"? Erhaltungs-/Reparatur- oder Anschaffungsaufwand - eins kommt in Frage.

Erhaltungsaufwand wird sofort (oder wahlweise auf bis zu 5 Jahre verteilt). Anschaffungsaufwand zählt zu den "unter 15 %" und kann ebenso wie Erhaltungsaufwand angesetzt werden. Aber dann jeweils im Zahljahr.

Bei mind. 15 % ist der Aufwand im jeweiligen Zahljahr den Anschaffungskosten des Hauses zuzurechnen und abzuschreiben.


alfa4561 
Beitragsersteller
 25.11.2019, 16:20

Danke für die Antwort. Die Garage wurde aufwendig renoviert um die Solaranlage darauf zu montieren. Wusste leider nicht, ob die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen der Garage zu den 15 Prozent zählen oder nicht. ?!?

Wenn ich alle Reparaturen am Haus zusammen rechne innerhalb der 3 Jahre, dann komme ich inkl. Massnahmen für die Garage und der Anschaffung der Solaranlage über den 15 Prozent und muss alles zu den Anschaffungskosten zählen. Richtig?

Ich hatte im Internet gelesen, dass man eine Afa für die Solaranlage von 10 Jahren nutzen muss. Stimmt das so?

LittleArrow  25.11.2019, 17:22
@alfa4561
Wenn ich alle Reparaturen am Haus

Dass das so nicht geht, hat Dir schon EnnoWarMal erklärt.

Sorry, aber Deine Frage und Kommentare ergeben leider immer neue Sichtweisen der erfolgten Maßnahmen und ihrer Ursachen, daher würde ich Dir den Gang zum Steuerberater empfehlen. Das wäre viel zielführender, um hier von Lesersicht nicht alles hinterfragen zu müssen.

alfa4561 
Beitragsersteller
 26.11.2019, 02:05
@LittleArrow

Ich war beim Steuerberater, aber der hat die Sachen bei sich ewig liegen lassen und kurz vor Abgabefrist mir die Unterlagen ohne irgendwas zu machen zurück gegeben. Da kein anderer kurzfristig das übernehmen wollte, versuche ich es nun selber. Ich danke trotzdem für die Antworten.