Antwort
Danke für die schnelle Antwort. Für mich ergeben sich noch folgende Fragen: also muss ich alle Kosten des Gebäudes um unentgeltliche Teile kürzen, auch die Afa? Kann ich die Summe, die für das Wohnrecht im Grundsteuerbescheid angesetzt wurde, nicht auf meine Anschaffungskosten drauf schlagen? Oder die im Notarvertag angesetzten jährlichen 6.000 als dauernde Last angeben? Hierzu muss ich noch ergänzen, dass ich nicht mit den ehemaligen Eigentümern, die das Wohnrecht erhalten haben, verwandt oder dergleichen bin. Sie bezahlen alle für ihre Wohnung anfallenden Betriebskosten.