Steuererklärung 2011 Zeitsoldat Auslandsverwendungszuschlages für Afghanistaneinsatz -wo ausfüllen?

2 Antworten

Die Werbungskosten, die für den Zeitraum entstehen (Pauschbeträge für Verpflegung und Telefonkosten) sind im Verhältnis steuerfreie / steuerpflichtige Einnahmen des Zeitraumes aufzuteilen. Die Werbungskosten, die auf den steuerpflichtigen Anteil fallen, kann man geltend machen. Da dies nicht ganz so einfach ist, wie es klingt gebe ich zu bedenken, dass man speziell vom Bundeswehrverband Tipps bekommt, wer einem helfen kann. Für alle, die nicht im Bundeswehrverband sind, kann auf der Seite www.lhrd.de nach Beratungsstellen des Lohnsteuerhilferings in der Umgebung gesucht werden. Die Kennzeichnung "BW" steht für besondere Bundeswehrkenntnisse.

Es könnte sein, dass Dein Sohn in der Anlage N neben seinen Einkünften auch noch anerkennungsfähige Werbungskosten geltend macht. Von diesen Werbungskosten ist der AVZ abzuziehen ("Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt") und nur der verbleibende, höhere Rest der Werbungskosten anzusetzen.

Also ist die Bescheinigung nur relevant, wenn noch höhere Werbungskosten als die bescheinigte AVZ geltend gemacht werden sollen. Enthält die Bescheinigung mehr als ein Kalenderjahr, dann muss gfls. eine Aufteilung beim Arbeitgeber angefordert werden (wenn man nicht einfach zeitanteilig rechnen kann) und wenn überhaupt höhere Werbungskosten geltend gemacht werden sollen.


EnnoBecker  13.03.2012, 20:42

Ich hab keine Erfahrung mit AVZ, hast du mehr?

Aber so wie ich es nachgeforscht habe, haben wir hier einen steuerlich unsichtbaren Gehaltsbestandteil, der ebenso unsichtbare Werbungskosten nach sich zieht, § 3c (1).

Von "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" kann ich da nichts erkennen.