Steuererklärung 2011 Zeitsoldat Auslandsverwendungszuschlages für Afghanistaneinsatz -wo ausfüllen?
Hallo, mein Sohn ist Soldat und bezieht ganz normal Sold. Jetzt war er 190 Tage in Afghanistan und erhielt Auslandsverwendungszuschlages. Dieser ist auf den Lohnzetteln NICHT vermerkt. Nach unserer Information wäre dieser ja steuerfrei. Jetzt bekam er aber eine bescheinigung fürs Finanzamt, wo eben dieser betrag für die 190 Tage aufgewiesen wurde. Problem daran ist, dasdie gesamte zeit und der gesamte betrag aufgelistet ist, obwohl er auch noch jetzt 2 MOnate von 2012 dort war und dies ja nichts mit 2011 zu tun hat.
Wo in der Steuererklärung muss mein Sohn dies angeben? Und welchen Betrag schreibt er da rein? Kann er es komplett reinschreiben, da es ja eigentlich unrelevant ist für die Steuer?
Habe mal im Finanzamt angefragt und bekam eine nachfolgende Antwort. leider kann ich damit nicht so richtig was anfangen. Hier mal die antwort. Vielleicht kann mich jemand so aufklären, das ich es als Frau und leihe auch verstehe? Oje ! Speziell den letzten satz kapiere ich ja nun überhaupt nicht !! (" Der Auslandsverwendungszuschlag wird gegen die Werbungskosten aufgerechnet. für die Höhe des Auslandsverwendungszuschlages wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann ihnen die genauen Werte für das jeweilige Jahr nennen. Diese werden auf der Anlage N mit den Werbungskosten verrechnet. Sollten Sie keine Werbungskosten beantragen ist eine Trennung der Erstattung nicht zwingend notwendig. " ))
2 Antworten
Die Werbungskosten, die für den Zeitraum entstehen (Pauschbeträge für Verpflegung und Telefonkosten) sind im Verhältnis steuerfreie / steuerpflichtige Einnahmen des Zeitraumes aufzuteilen. Die Werbungskosten, die auf den steuerpflichtigen Anteil fallen, kann man geltend machen. Da dies nicht ganz so einfach ist, wie es klingt gebe ich zu bedenken, dass man speziell vom Bundeswehrverband Tipps bekommt, wer einem helfen kann. Für alle, die nicht im Bundeswehrverband sind, kann auf der Seite www.lhrd.de nach Beratungsstellen des Lohnsteuerhilferings in der Umgebung gesucht werden. Die Kennzeichnung "BW" steht für besondere Bundeswehrkenntnisse.
Es könnte sein, dass Dein Sohn in der Anlage N neben seinen Einkünften auch noch anerkennungsfähige Werbungskosten geltend macht. Von diesen Werbungskosten ist der AVZ abzuziehen ("Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt") und nur der verbleibende, höhere Rest der Werbungskosten anzusetzen.
Also ist die Bescheinigung nur relevant, wenn noch höhere Werbungskosten als die bescheinigte AVZ geltend gemacht werden sollen. Enthält die Bescheinigung mehr als ein Kalenderjahr, dann muss gfls. eine Aufteilung beim Arbeitgeber angefordert werden (wenn man nicht einfach zeitanteilig rechnen kann) und wenn überhaupt höhere Werbungskosten geltend gemacht werden sollen.
Ich hab keine Erfahrung mit AVZ, hast du mehr?
Aber so wie ich es nachgeforscht habe, haben wir hier einen steuerlich unsichtbaren Gehaltsbestandteil, der ebenso unsichtbare Werbungskosten nach sich zieht, § 3c (1).
Von "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt" kann ich da nichts erkennen.