Antwort
Die Werbungskosten, die für den Zeitraum entstehen (Pauschbeträge für Verpflegung und Telefonkosten) sind im Verhältnis steuerfreie / steuerpflichtige Einnahmen des Zeitraumes aufzuteilen. Die Werbungskosten, die auf den steuerpflichtigen Anteil fallen, kann man geltend machen. Da dies nicht ganz so einfach ist, wie es klingt gebe ich zu bedenken, dass man speziell vom Bundeswehrverband Tipps bekommt, wer einem helfen kann. Für alle, die nicht im Bundeswehrverband sind, kann auf der Seite www.lhrd.de nach Beratungsstellen des Lohnsteuerhilferings in der Umgebung gesucht werden. Die Kennzeichnung "BW" steht für besondere Bundeswehrkenntnisse.