Gemeinsames Sorgerecht Vater abgeschoben Schulanmeldung des gemeinsamen Kindes?
Mein Sohn wird nächstes Jahr Schulpflichtig und die Schulanmeldung steht vor der Tür. Nun muss ja eigentlich der Vater mit unterschreiben. Da er aber seit März diesen Jahres abgeschoben wurde fällt das ja flach. Habe zwar alle Unterlagen soweit zusammen nur was mache ich wenn die Schule meinen Sohn nicht annimmt ? Kann mir da das Jugendamt helfen?
Danke für eure Hilfe
2 Antworten
Hallo Zemra,
bei Angelegenheiten des täglichen Lebens darfst du alleine entscheiden, weil dein Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei dir hat. Bei großen Entscheidungen werden hingegen beide Elternteile benötigt.
Mein Vorredner hat aber recht, du solltest zusehen, dass du das alleinige Sorgerecht bekommst. Das wird normalerweise nur bei einer Gefährdung für das Kindeswohl angenommen aber in deiner individuellen Situation hast du wahrscheinlich trotzdem eine reelle Chance.
Vielen lieben Dank für die Antwort
Ich bin schon dabei da es ja weiterhin noch mehr Probleme geben kann
Wenn der Vater zwecks Abschiebung nicht greifbar ist, kann er auch sein Sorgerecht nicht ausüben. Die Schule wird also deine Unterschrift akzeptieren. Ich kenne keinen Fall, wo dies nicht so war. Desweiteren beantragst du das alleinige Sorgerecht, es wird in Zukunft nämlich noch mehr geben, wobei du das brauchst.
Vielen Dank für deine Antwort 👍🏻 bin schon dabei es zu ändern.
Danke, Rotzi