Nachzahlung ans Arbeitsamt bei Wechsel der Steuerklasse?
Hallo nochmal.
In meiner letzten Frage habe ich gefragt, wie sich die in steuerklassenwechsel von 5 auf 1 auswirkt, dies hat sich geklärt ich bekomme sogar rückwirkend mehr alg1 sprich eine Nachzahlung an mich von 640 Euro. Wie sieht es jedoch bei meiner Ex Frau(pflegen ein sehr gutes Verhältnis) aus, die ja von der 3 in die 1 rutscht (ebenfalls ALG Empfängerin), wird sie ihrerseits and Arbeitsamt nachzahlen müssen? Der Wechsel erfolgte aufgrund der Trennung (Mitte 2016) rückwirkend zum 1.1.2017 Die Meldung and Finanzamt der Stadt ist schon eine ganze Weile raus, die Bestätigung also der schriftliche Nachweis erreichte uns allerdings erst vor kurzem, also eigentlich kein schuldhaftes verzögern der Meldungen. Weiß vielleicht jemand da genauer Bescheid? Rein logisch müsste sie ja zurückzahlen, wenn ich rückwirkend mehr Geld bekomme, und wenn Sie nachzahlen muss behält das Amt das ALG in Höhe des Betrages ein oder schreibt eine Rechnung? Oder sehe ich das alles einfach zu Simpel? Oder irgendwelche Tipps wie man rechtlich eine Nachzahlung vermeiden kann?
Danke im Voraus Liebe Grüße
1 Antwort
Bei einem Lohnsteuerklassenwechsel von drei auf eins verringert sich das monatliche Arbeitslosengeld. Bei einer etwas späteren Anzeige des Lohnsteuerklassenwechsel bei der Agentur für Arbeit kommt es zu einer Rückforderung für die Monate seit dem Wechsel oder b.z.w. zu einer Aufrechnung mit der zukünftigen Zahlung.
Zu vermeiden ist dies nicht,