Spekulationssteuer bei unentgeltlicher Nutzung durch die Mutter
Meine Tochter kaufte am 31.05.2002 (Datum Notarvertrag) eine Eigentumswohnung und b ewohnte diese daraufhin bis Juni 2006 selbst. In diesem Monate habe ich mit meiner Tochter Haus gegen Wohnung getauscht (sie wohnt mit ihrer Familie unentgeltlich im mir zu 7/10 gehörenden Haus, ich bewohne unentgeltlich die meiner Tochter zu 100% gehörende Wohnung). Nun möchte meine Tochter die Wohnung verkaufen und eine seniorengerechte Wohnung kaufen, die ich wiederum unentgeltlich bewohnen darf. Gilt die Nutzung der 2002 erworbenen Wohnung durch mich als Eigennutzung (evtl. Fundstelle). Falls nicht, dann wäre ein Verkauf mit notarieller Beurkundung am bzw. ab 01.06.2012 anzuraten, um keine Spekulationssteuer zahlen zu müssen. Ist dies richtig?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand eine kompetente Antwort geben könnte. Im Voraus herzlichen Dank hierfür!!!
1 Antwort
Nein, die Wohnung ist nicht privilegiert. Wird vor Ablauf der 10-Jahresfrist veräußert, so ist der Veräußerungserlös steuerpflichtig.
Denn die unentgeltliche Überlassung fällt nicht unter den Begriff "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" fällt , auch nicht an Angehörige.
Lediglich die unentgeltliche Überlassung an ein Kind, für das man Anspruch auf Kig/KFB hat, ist eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (BMF vom 5.10.2000).
Also würde ich bis zum Ablauf des 31. Mai 2012 warten.
Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung. Das hilft uns weiter. Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr!