Einbürgerung?

1 Antwort

Unwahrscheinlich, dass deine Einbuergerung daran scheitert. Sicher bist du nicht zu einer Haftstrafe verurteilt worden, auch nicht zu einer zur Bewaehrung ausgesetzten von mindestens 90 Tagen und zu Geldstrafen von mindestens 90 Tagessaetzen sicher auch nicht.

StAG § 12a Abs. 1:

Bei der Einbürgerung bleiben außer Betracht:
1.die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz,
2.Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen und
3.Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.

Herran 
Beitragsersteller
 30.11.2022, 15:28

danke Für die Antwort

gubt Eddie Möglichkeit dass es verschoben wird ?

weil ich heute eine email bekommen habe und da stand dass ab dem mein Antrag gestellt wurde, wird ein Jahr lang verlängert und erst danach habe ich das Recht die Einbürgerung zu kriegen.