sofortige Bafög Rückzahlung bei Vollzeitjob?

2 Antworten

Das kommt wahrscheinlich darauf an, worum es sich handelte. Auf der erhaltenen "Rechnung" muß doch ein Rechtsgrund für die Forderung stehen.

Wenn es sich um die Rückforderung zu Unrecht bezogener Leistungen handelt (Zuschuß- und Darlehensanteil), hat das sicher nichts zu tun mit den Regelungen zur Rückzahlung des Darlehensanteils und dann werden diese 3.500 auch nicht angerechnet.

Das mit den Nettogehältern kann ich mir auch wirklich nicht vorstellen.

Also lies 1. nochmal den Brief durch. Steht dort ein Rechtsgrund, ist es ein Bescheid, ist die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen?

2. Wenn das Bafögamt Dich mißverstanden hat, stelle den Sachverhalt nochmal schriftlich klar. Vorher anrufen kannst Du natürlich auch, aber bitte nicht den schriftlichen Teil weglassen.

Aus Deiner Fragestellung geht nicht hervor, was Du mit der Bafög-Stelle vereinbart hast. Auch wirst Du kein Schreiben bekommen haben, in dem Du aufgefordert wirst 2 Monatsgehälter (Brutto oder Netto) zurückzuzahlen. Es werden hier nur Beträge in Euro angegeben sein.

Du wolltest der Bafög-Stelle doch nur mittelen, daß Du aufgrund Deiner persönlichen Einkommenssituation kein Bafög mehr benötigst. Von Studienabbruch war nach deiner Schilderung ja niemals die Rede.


alex2201 
Beitragsersteller
 17.10.2019, 14:42

Mit der Bäfög-Stelle habe ich nur abgeklärt, dass ich das Bafög ab dem Tag der beruflichen Anstellung nicht mehr benötige.

Und ich habe tatsächlich ein Schreiben bekommen mit einer Frist von ca. 14 Tagen diese 3500 € zu zahlen. Nettogehälter

Ich wurde auch bis heute nicht exmatrikuliert. Ich bezahle weiterhin meine Studiengebühren.

Deswegen finde ich das ja sehr komisch.

Snooopy155  17.10.2019, 16:04
@alex2201

Wenn Du absolute Klarheit willst, wird es das Beste sein, Du nimmst mit der Bafög-Stelle Kontakt auf. Ich sehe es so, dass es sich hier um eine Rückzahlung des Bafögs für des Aufbaustudium handelt. weil man irttümlich unterstellt hat, das Studium sei abgebrochen worden, was aber nicht der Fall war.

Andri123  17.10.2019, 18:11
@alex2201

Eventuell unterstellt das Bafögamt, dass man nicht "hauptberuflich" studieren kann, wenn man in Vollzeit arbeitet. Verständlich. Dann könnte das Bafög ab Beginn des Vollzeitjobs zurückgefordert worden sein.