Studentin, Teilzeitjob und Selbstständig - Wie umsetz- und versteuerbar?

3 Antworten

Hallo, durch das Jobangebot mit Teilzeit würden Sie darüber krankenversicherungspflichtig, Das geht gegenüber dem Studententarif vor. Ihr Eigenanteil am Beitrag dürfte geringer werden. Also gut für Sie.

Möglicherweise wird man Sie dort auch als Werkstudentin anstellen, dann zahlen Sie die KV weiter selbst.

Die Selbstständigkeit kann man zusätzlich machen, das hat keinen Einfluss auf die Sozialversicheung. Wenn man allerdings beides mehr als ein paar Monate macht, verliert man die Option auf den Werkstudenten (mehr als 20 Stunden mehr als 5 Monate).

Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit sind aber selbstständig in der Einkommensteuererklärung anzugeben, möglicherweise sind ein paar EUR Steuern zu zahlen.

Sie sollten darauf achten, dass die Selbstständigkeit immer zeitlich und einkommensmäßig eine Nebenrolle gegenüber Studium und Anstellung spielt. Wenn die Krankenkasse hauptberufliche Selbstständigkeit wittert, wirds ärgerlich.

Viel Glück

Barmer

Was ist denn eine Studentenklasse und wohin geht die Klassenfahrt?


Den Gewerbeschein würde ich an deiner Stelle vergessen und mich im Zweifel auf den Standpunkt stellen, dass kein Gewerbe vorliegt. Steuerliche ebenso - hier müsste man die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG erklären.

Oder auch nicht, wenn die Grenzen des § 56 EStDV nicht überschritten werden.

Mein Studium würde ja in den Hintergrund rücken, da ich insgesamt 30-40 Stunden die Woche mache und das ganze über einen Zeitraum von 3 Monaten.