Fachrichtungswechsel beim Bafögamt vorher Bescheid geben?
Hallo zusammen,
ich studiere seit Oktober 2021 und bin momentan im 2. Semester. Das ist mein Erststudium. Gegen Ende des 1. Semesters hab ich gemerkt, dass dieser Studiengang nicht für mich ist und möchte zum WiSe 2022 den Studiengang wechseln (also vor Beginn des 3. Semesters noch) und wieder vom 1. Semester anfangen.
Im 1. Semester habe ich meine Prüfungen bestanden und im jetzigen mich für die Prüfungen eingeschrieben.
Ich möchte an der selben Uni einen anderen Studiengang wählen und mich bereits beworben. Da ich leider nicht weiß, ob ich angenommen werde wegen der Zulassungsbeschränkung, frage ich mich, ob ein normaler Folgeantrag beim Bafögamt oder ein Folgeantrag auf Fachrichtungswechsel nötig ist.
Wenn ich nicht angenommen werde, was passiert dann wenn ich Folgeantrag auf Fachrichtungswechsel gestellt habe? Falls es nicht gelingt zu wechseln, werde ich weiter studieren.
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus~~
LG
2 Antworten
Man braucht nicht (und sollte nicht) Ämter über eventuell zukünftig auftretende Dinge informieren. Was soll denn ein Amt mit dieser Information anfangen, dass Du vielleicht ab Oktober ein anderes Fach studieren wirst? Aber vielleicht bleibt auch alles beim Alten?
Im schlimmsten Fall wird Dir das Bafög frühzeitig (ab sofort bis zur Immatrikulation im neuen Studiengang) gestrichen.
Ich würde erstmal die Füße stillhalten. Bei studis-online gibt es gute Informationen und auch ein gutes Forum. Auf eine Zahlungsunterbrechung sollte man sich allerdings schon vorbereiten und also etwas finanzielle Rücklage erarbeiten.
Danke für deine Antwort~
Ich hatte online gelesen, dass ein Fachrichtungswechsel ohne jegliche Umstände vor dem 3. Semester möglich ist und dass man weiterhin Bafög kriegt, soweit man neue Immatrikulation gekriegt hat und sich Exmatrikuliert hat. Werde erstmal nur Folgeantrag stellen und die erst informieren, wenn ich für neuen Studiengang angenommen wurde.
Da solltest Du Dich genau beraten lassen. Vom Bafög-Amt.
Denn ein Fachrichtungswechsel ist bei Bafög eine heikle Sache. Man bekommt grundsätzlich nur eine Ausbildung bezahlt. Damit Du Deinen Anspruch nicht verlierst, solltest Du Dich genau mit denen abstimmen.