Sind in Polen erwirtschaftete und dort pauschal versteuerte Mieteinnahmen in Deutschland voll steuerpflichtig oder fallen diese unter den Progressionsvorbehalt?
Müssen Mieteinnahmen, die in Polen aus Vermietung erwirtschafteten wurden und in Polen pauschal mit 8,5% versteuert wurden, in der Anlage V bei der deutschen Steuererklärung angegeben werden und somit voll versteuert werden? Oder gilt im Rahmen des DBA die Versteuerung mit Progressionsvorbehalt? Entsprechend müßte sodann nur die Anlage AUS ausgefüllt werden. Es geht um einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland.
Herzlichen Dank.
1 Antwort
Gewerbliche Vermietung ?
Entweder sind es gewerbliche Einkünfte oder Vermietungseinkünfte, beides gleichzeitig geht nach deutschem Recht nicht.
Nach Art 6 und Art 7 DBA Polen hat aber in jedem Fall Polen das Besteuerungsrecht.
Nach Art 24 DBA Polen unterliegen diese Einkünfte in D dem Progressionsvorbehalt, wären dann auf der Rückseite der Anlage AUS einzutragen.
Trifft aber Art 24 Abs. 1 Buchstabe c) zu, sind die Einkünfte auch in D steuerpflichtig, die Einkünfte wären dann auf Anlage G bzw. Anlage V einzutragen. Die Einkünfte und die darauf entfallene polnische Steuern sind zusätzlich auf Anlage AUS Vorderseite einzutragen, damit dann die polnische Steuer angerechnet wird.
Richtig. Das steht sogar im Gesetz (§ 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG).
Herr WarMal, da frage ich mich doch tatsächlich, warum Sie sich hier noch als Steuerberater ausgeben trotz offensichtlich bereits rechtlicher Falschantworten ?
Oder haben Sie Ihre Lizenz schon zurückgegeben?
Anscheinend nicht, Sie offerieren Ihre Dienstleistung ja hier noch öffentlich und werben um Aufträge.
Naja, wer es nötig hat......
Ich hab mich geirrt: Der Gesetzgeber hat die Regelung schon 2008 kassiert mit in der ab 1. Januar 2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 (Gesetz vom 19. Dezember 2008).
Auf jeden Fall schon lange her.
Hier irrst du dich und dokumentierst gleichzeitig, dass du kein Steuerberater bist.
Den PV hat die EU schon im Jahr 2009 kassiert.Die Kassation betrifft de 21er Einkünfte. Der TE hat hier nichts zu befürchten.