DE - DK - zwei Wohnsitze: Wo werden deutsche Kapitalerträge versteuert?
Mein Mann und ich sind Deutsche. Wir arbeiten und leben beide in Dänemark (DK) (Wohnsitz in DK). Gleichzeitig haben wir einen Wohnsitz in Deutschland. Die engeren Beziehungen haben wir zu Dänemark (Lebensmittelpunkt = DK).
Wir haben Kapitalvermögen in Deutschland.
Momentan wollen sowohl DK als auch DE diese Kapitalerträge komplett besteuern (was einer doppelten Besteuerung entspricht).
Meine Fragen: In welchem Land müssen unsere deutschen Kapitalerträge (Zinsen + Dividenden) versteuert werden?: - nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) - nur DE (ggf. mit Progressionsvorbehalt in DK) oder - sowohl in DE als auch in DK mit Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer (Welches Land dürfte hierbe zuerst Steuer einziehen?)
Und wie bekommt man gegebenenfalls die schon gezahlte deutsche Kapitalertragssteuer zurück?
Aus dem DBA (Art. 4 Abs. 1 iVm Abs 2a und Art. 11 Abs 1) geht unserer Meinung hervor, dass in diesem Fall nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) versteuert werden muss. Unser deutsches Finanzamt hat unseren entsprechenden Einspruch allerdings abgelehnt, da das DBA nicht für deutsche Einkünfte ansetzbar sei sondern nur für ausländische Einkünfte gelten würde, und will diese Einkünfte nun voll besteuern.
Hat irgendjemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?
Vielen Dank für Hilfe und Hinweise schon im Voraus.
Birgit
1 Antwort
Ich will mich bei diesen Temperaturen nicht in diese Materie vertiefen, kann Euch jedoch eine kommentierte Version des DBA empfehlen, die manche Sachverhalte klärt. Insbesondere sind dort auch die Kapitalerträge dargestellt.
http://www.dba-daenemark.info/dba24.htm
In Prinzip gilt: in einem deutschen Konto/Depot anfallende Kapitalerträge werden primär in Deutschland besteuert. Die gezahlten Steuern sind in Dänemark anrechenbar. Positionen, die in Dänemark nicht besteuert werden, sind in Deutschland außerhalb dieses DBA voll zu versteuern. Handelt es sich um Aktien und Dividenden, kann das Gefüge etwas komplexer werden, da die Quellensteuer aus einem Drittstaat stammt, und die Anrechnung ggf. über Dänemark läuft.