Unfallrente aus Deutschland in der Schweiz steuerpflichtig
Seit einigen Jahren beziehe ich eine kleine Unfallrente meiner Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung), die eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 20% anerkannt hat. Diese Rente ist nach § 3 des EStG (Einkommensteuergesetz) steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund muss sie auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Ich habe jetzt jedoch ein neues Stellenangebot in der Schweiz angenommen. Weiß jemand, ob die Rente der deutschen Berufsgenossenschaft dort als Einkommen angegeben werden und sogar versteuert werden muss?
4 Antworten
Die Antwort von Mikkey ist mit Sciherheit hilfreich, bringt Dich aber trotzdem leider nciht weiter, weil:
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die Schweiz eine zweigeteilte Einkommensteuer hat.
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Die Bundessteuer (der Link von Mikkey) wurde früher auch "Wehrsteuer" genannt geht an den Bund.
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Der größte Teil der Einkommensteuer ist aber die Kantonalsteuer. Daher ist entscheidend, ich welchen Kanton Du ziehst. Es kann von 0 bis ca. 30 % gehen. die teuersten Kantone sind wohl Basel Stadt udn Basel Landschaft.
Da kann ich Dich negativ beruhigen. Die Schweizer besteuern alles. Egal ob einmalige, oder wiederkehrende Einkünfte. Renten sind voll steuerpflichtig. Also wird es für Dich leider auch diese Unfallrente sein.
Fast kein Land der Erde macht sich soviel Arbeit mit Ausgaben die abzugsfähig, nicht abzugsfähig, teilweise abzugsfähig sind. Mit Sachen für die es Pauschalen, oder prozentuale Abzüge gibt.
Dafür sind bei denen die Steuersätze geringer.
@Primus: Besten Dank für Deine Antwort, die mir aber leider nicht wirklich weiter hilft: Das Finanzamt Neubrandenburg ist für Rentner zuständig, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Ich bin das jedoch nicht und werde es auch nicht, wenn ich in die Schweiz ziehe. Meine Frage ist, ob ich die an sich steuerfrei Rente der deutschen Unfallversicherung in der Schweiz versteuern muss.
In dem Link steht: Anfragen zum Thema Rentenbesteuerung im Ausland können Sie auch per E-Mail an ria@finanzamt-neubrandenburg.de senden.
Machs doch einfach und Du bekommst entweder die Antwort die Du brauchst, oder wirst an die Stelle verwiesen, die für Deine Belange zuständig ist.
Viel Glück ;-))
Um genaue Auskünfte zu erhalten, kannst Du Deine Frage in folgendem Link unter Kontakt stellen:
http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/servicedienste/kontakt/
Nun, ich habe das schweizer Einkommenssteuergesetz (nun sage nochmal einer, es gäbe keine Einkommenssteuer) hier gefunden:
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19900329/index.html
Bei einer oberflächlichen Sichtung habe ich lediglich gefunden, dass derartige Renten mit einem (!) Prozent besteuert werden (wenn sie aus der Schweiz kommen). Da es Dich betrifft, kannst Du Dir vielleicht die Muße nehmen, und das Werk komplett studieren.
Ein Prozent hört sich nicht nach viel ein, allerdings kommen noch kantonale und Gemeinde-Steuern hinzu.
Die Frage, wie hoch die Steuern sein werden ist für mich gar nicht so wichtig. Mir ging es vor allem um die Frage, ob überhaupt eine Steuerpflicht entsteht. Mir kommt es komisch vor, wenn eine deutsche Sozialversicherung eine Leistung erbringt und sie so berechnet wird, dass sie steuerfrei bleibt und dann ein anderes Land darauf Steuern erhebt, weil man in diesem lebt...